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Albatro
Hallo zusammen
Wir haben derzeit die Option auf einen Bauplatz, der für uns sehr attraktiv wirkt.
Kurz die Eckdaten:
Als Bau-Neuling tauche ich dank diesem Forum gerade immer mehr in die Bauwelt ein (es ist unglaublich, wieviel Wissen hier drin steckt :-)) - konnte aber grundsätzlich keine Antworten auf zwei Fragen finden:
Ich habe versucht, eine ähnliche Frage durch die Forensuche zu finden, war aber nicht erfolgreich. Wenn ich einfach nicht schlau genug war zu suchen, entschuldigt bitte die Frage. :-)
Wir haben derzeit die Option auf einen Bauplatz, der für uns sehr attraktiv wirkt.
Kurz die Eckdaten:
- 800m2 Grundstück im ländlichen Raum
- Längliches Grundstück, 20x40m
- An der kurzen Seite ist jeweils die Straße, an den langen Seiten sind Nachbargrundstücke
- Das Grundstück hat eine starke Hanglage (ca. 20% Geländeneigung)
- Das Grundstück ist komplett unerschlossen
Als Bau-Neuling tauche ich dank diesem Forum gerade immer mehr in die Bauwelt ein (es ist unglaublich, wieviel Wissen hier drin steckt :-)) - konnte aber grundsätzlich keine Antworten auf zwei Fragen finden:
- Man unterscheidet ja zwischen den öffentlichen und inneren Erschließungskosten. Sind in den Bodenrichtwerte beide Arten von Erschließungskosten enthalten oder sind dort nur die öffentlichen Erschließungskosten enthalten? Oder andersrum gefragt: Müssen wir, wenn wir stumpf mit den Bodenrichtwerten rechnen, die ungefähren Kosten für die öffentliche und innere Erschließung abziehen, um den Grundstückswert näher zu bestimmen?
- Eine Hanglage hat ja einerseits etwas schönes, andererseits ist es nicht so einfach/billig zu Bebauen. Sind Hanggrundstücke bei der Grundstücksbewertung daher eher etwas mehr oder weniger wert im Vergleich zum Bodenrichtwert?
Ich habe versucht, eine ähnliche Frage durch die Forensuche zu finden, war aber nicht erfolgreich. Wenn ich einfach nicht schlau genug war zu suchen, entschuldigt bitte die Frage. :-)