E
EinfachIch
Hallo,
wir haben mit einem Generalunternehmer eine Einfamilienhaus gebaut. Jetzt haben wir das Problem das der Rohbauer die Rolllädenkästen zu hoch eingebaut hat und die Fenster in der Höhe nach Planmaß bestellt und eingebaut wurden. Jetzt ist aus der Brüstungshöhe bei den Bodenfenster aus dem geplanten 1 cm ca 9 cm geworden. Der Fehler ist erst nach dem Estrich ersichtlich gewesen. Der Mangel ist beim Generalunternehmer angezeigt. Allerdings weigert er sich das zu regulieren und auch der Rohbauer nimmt sich nichts davon an.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem und kann mir sagen wie ein solcher Mangel reguliert werden kann.
Gruß
EinfachIch
wir haben mit einem Generalunternehmer eine Einfamilienhaus gebaut. Jetzt haben wir das Problem das der Rohbauer die Rolllädenkästen zu hoch eingebaut hat und die Fenster in der Höhe nach Planmaß bestellt und eingebaut wurden. Jetzt ist aus der Brüstungshöhe bei den Bodenfenster aus dem geplanten 1 cm ca 9 cm geworden. Der Fehler ist erst nach dem Estrich ersichtlich gewesen. Der Mangel ist beim Generalunternehmer angezeigt. Allerdings weigert er sich das zu regulieren und auch der Rohbauer nimmt sich nichts davon an.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem und kann mir sagen wie ein solcher Mangel reguliert werden kann.
Gruß
EinfachIch