Böschung nicht im Lageplan eingezeichnet/wer für Befestigung ?

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M

mouseonmars

In dem uns von Bauträger bei Kauf vorgelegten Lageplan sind diverse Böschungen eingetragen, die hintere Grundstücksgrenze ist jedoch komplett flach eingezeichnet. Die Böschungen sind auch alle wie auf dem Plan eingezeichnet, erstellt worden (wenn auch teilweise etwas höher), aber am Grundstücksende haben wir nun auf einmal eine Böschung über 11m Breite zwischen 1,2m und 2m Höhe.
Unser Eindruck ist, dass nicht genug Erdreich abgefahren wurde, weil unser Grundstück nun nach hinten ansteigt, um dann steil abzufallen. Dies war vor Beginn der Baumaßnahme nicht so. Auf unserem Grundstück wurde allerdings das Erdreich des ganzen Baugebiets gelagert.
Nun die Frage: Dieser Hang war ja in den Plänen, die im Kaufvertrag Bestandteil sind, so nicht drin und ist so hoch und steil, dass wir diesen mit Sicherheit mit Steinen, etc. abfangen müssen, damit nicht das ganze Erdreich bei kräftigem Regen auf der Grundstückszufahrt des Nachbarn landet. Können wir hier den Bauträger irgendwie in die Pflicht nehmen?
Danke!
 
W

Wastl

Meiner Laienmeinung nach ja. Du musst eine Nachbesserung verlangen (schriftlich mit Fristsetzung). Was sagt der Bauträger dazu? Sonst wird es wohl nur mit Hilfe eines Anwalts für Baurecht weiter gehen. Was habt ihr neben den Notarverträgen an weiteren schriftlichen Vereinbarungen bezüglich der Außengestaltung?
 
D

DG

Hallo mouseonmars,

im Bauantrag sind Höhen vom Baugrundstück im Ursprungszustand zu finden - zumindest sollte das so sein. Dann gibt es evtl. je nach örtlicher Satzung und/oder Festsetzungen im Bebauungsplan Höhenvorgaben, auf welchem Niveau gebaut werden darf, wie hoch angeschüttet werden darf etc. pp.

Das solltest Du mal in Erfahrung bringen, wichtig sind hier der Bebauungsplan und der Lageplan zum Bauantrag sowie die Bauabnahme, falls schon passiert.

Grundsätzlich ebenfalls für Dich zur Info: wenn Dein Grundstück im Ganzen auf ein gleichmäßiges Niveau angefüllt worden ist und das im Einklang mit Bebauungsplan und Baugenehmigung steht, ist das erst mal erlaubt. Was viele nicht wissen: lokal begrenzte Anschüttungen/Abgrabungen werden rechtlich wie eigenständige Bauteile betrachtet und sind uU - wenn nicht in der Baugenehmigung bereits erfolgt - einzeln genehmigungspflichtig.

Das heißt auf gut Deutsch, dass Du diese - Deiner Meinung nach überschüssigen - Aufschüttungen (oder zu wenig erfolgte Abgrabungen, kommt letztlich auf's gleiche raus), nicht nur gegen Abrutschen sichern musst, sondern dafür uU sogar einen Nachtrag zur Baugenehmigung oder gar Baulasten vom Nachbarn benötigst. An dem Punkt aber bitte nicht sofort in Panik verfallen, sondern - wenn das so sein sollte - kannst Du diese Mehrkosten bzw. den Mehraufwand als Argument ins Gespräch mit dem Bauträger einbringen, dass er Dein Grundstück stattdessen in den gewünschten/geplanten Zustand versetzt.

Vorher solltest Du aber grob klären, ob die Massen, die zu viel eingebaut oder zu wenig abgetragen worden sind tatsächlich signifikant im Widerspruch zur Baugenehmigung und/oder Bebauungsplan stehen.

Detailfragen kann ich Dir gern per PN erläutern, dazu muss ich aber die Genehmigungsplanung kennen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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