Böschungssicherung: Wer kann dafür verantwortlich gemacht werden?

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C

cybergnom

Servus,

wir bauen an einem leichten Hang. Unser unterer Nachbar hat nun die Böschung weggebaggert um dort den Zugang zum Haus zu bauen.
Er hat ca. 30cm unseres Grundstücks mit abgetragen (in Absprache mit uns) um besser arbeiten und auch die L-Steine besser setzen zu können.

Jetzt geht's da aber über einen Meter runter.

Frage: wenn da jemand runter fällt, wer ist dafür verantwortlich bzw. wer muss für eine entsprechende Absicherung sorgen?
 
E

Escroda

In NRW gibt es im Nachbarrechtsgesetz die Einfriedungspflicht, die beide Nachbarn zur Herstellung einer gemeinsamen Einfriedung verpflichtet.
Laut Signatur baust Du aber in Bayern, wo es kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Ohne es zu wissen vermute ich, dass der Störer (= abgrabender Nachbar) für die Sicherung verantwortlich ist.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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