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uschmidt69
Hallo liebe Leute hier im Forum, vielleicht kann uns jemand hier helfen.
Unser Haus ist vor 2 Monaten abgebrannt, d.h. 2 Räume sind total ausgebrannt und die Fassade wurde beschädigt, die restlichen Räume sind durch den Gasbrand und Rauch / Ruß in Mitleidenschaft gezogen worden.
Es handelt sich um ein Fertighaus in Holzständerbauweise aus dem Jahre 1973 und Eternitplatten an der Fassade. Hier ist eine Platte der Fassade durch die Hitze zerplatzt und müßte wohl getauscht werden.
Die Versicherung hat eine Firma beauftrage zu Prüfen ob das Haus sanierungsfähig ist. Laut der Firma wäre dies Möglich.
Jetzt meine Frage(n):
1. Wenn die Außenfassade geändert / verändert wird, muß dann nach den neuen Wärmedämmungsvorschriften gehandelt werden?
2. Wenn die eine Außenwand instandgesetzt wird, was ist mit den anderen, alten Wänden, die ja den neuen Wärmedämmungsvorschriften nicht standhalten?
3. Wenn wir das Haus nicht Sanieren möchten, welche Ansprüche an die Gebäudebrandversicherung haben wir (Übernahme Abrisskosten?).
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Uwe
Unser Haus ist vor 2 Monaten abgebrannt, d.h. 2 Räume sind total ausgebrannt und die Fassade wurde beschädigt, die restlichen Räume sind durch den Gasbrand und Rauch / Ruß in Mitleidenschaft gezogen worden.
Es handelt sich um ein Fertighaus in Holzständerbauweise aus dem Jahre 1973 und Eternitplatten an der Fassade. Hier ist eine Platte der Fassade durch die Hitze zerplatzt und müßte wohl getauscht werden.
Die Versicherung hat eine Firma beauftrage zu Prüfen ob das Haus sanierungsfähig ist. Laut der Firma wäre dies Möglich.
Jetzt meine Frage(n):
1. Wenn die Außenfassade geändert / verändert wird, muß dann nach den neuen Wärmedämmungsvorschriften gehandelt werden?
2. Wenn die eine Außenwand instandgesetzt wird, was ist mit den anderen, alten Wänden, die ja den neuen Wärmedämmungsvorschriften nicht standhalten?
3. Wenn wir das Haus nicht Sanieren möchten, welche Ansprüche an die Gebäudebrandversicherung haben wir (Übernahme Abrisskosten?).
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Uwe