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Guest
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine für uns sehr wichtige Frage.
Bisher haben sämtliche Architekten in Freundeskreis entgegengesetzte Antworten gegeben
aber vielleicht hat hier Jemand Erfahrung mit unserem Problem. Wir werden ein Reihenendhaus
bauen. Die Nachbarhäuser werden alle vom selben Bauträger gebaut. (Er hat die Grundstücke erst gekauft nachdem wir unseres schon hatten, konnten daher nicht mehr raus aus dem Vertrag!)Jetzt baut
dieser Bauträger die Reihe ohne Keller wir möchten aber einen Keller bauen. (Ist dort auch möglich!) Jetzt unser Problem, wer muß auf wen Rücksicht nehmen bei Baubeginn.:-? D. h. gibt es im Baurecht eine Vorschrift nach der wir zuerst die Baugrube für den Keller ausheben dürfen oder darf der Bauträger zuerst und wir müssen seine Bodenplatte abfangen. das wären dann ja hohe Zusatzkosten.
Für Infos wären wir sehr dankbar!
Gruß
ich habe da mal eine für uns sehr wichtige Frage.
Bisher haben sämtliche Architekten in Freundeskreis entgegengesetzte Antworten gegeben
aber vielleicht hat hier Jemand Erfahrung mit unserem Problem. Wir werden ein Reihenendhaus
bauen. Die Nachbarhäuser werden alle vom selben Bauträger gebaut. (Er hat die Grundstücke erst gekauft nachdem wir unseres schon hatten, konnten daher nicht mehr raus aus dem Vertrag!)Jetzt baut
dieser Bauträger die Reihe ohne Keller wir möchten aber einen Keller bauen. (Ist dort auch möglich!) Jetzt unser Problem, wer muß auf wen Rücksicht nehmen bei Baubeginn.:-? D. h. gibt es im Baurecht eine Vorschrift nach der wir zuerst die Baugrube für den Keller ausheben dürfen oder darf der Bauträger zuerst und wir müssen seine Bodenplatte abfangen. das wären dann ja hohe Zusatzkosten.
Für Infos wären wir sehr dankbar!
Gruß