Noch einmal - und es ist nicht als Anklage oder ähnliches gemeint - Ihr hattet einen Zahlungsverzug. In Eurem Vertrag steht zur Absicherung des Unternehmers eine Klausel, die ihn unabhängig von Eurer Zahlungswilligkeit macht, so dass er sicher wirtschaften kann. Gerade bei den aktuell überhitzten Immobilienmärkten ist das kaufmännisch sauber und sinnvoll. Ihr hattet danach noch Unstimmigkeiten, bei dem Du hier angedeutet hast, den Bauunternehmer die Kosten für das neue genehmigungsverfahren aufbürden zu wollen, nachdem es zu Verzögerungen aufgrund einer nicht genehmigten Planung gab. Du hattest damals auch geschrieben, dass die Zeitnot auch in Eurer persönlichen Situation lag. Danach gab es noch Unstimmigkeiten über das Bodengutachten, bei dem Du hier auch ausgedrückt hast, böse Absicht könne dahinter stecken. Das ist nicht das Verhalten eines Kunden, dem man einen Zahlungsausfall nachsehen sollte. Du hast ein Interesse, misstrauisch zu sein, der Bauunternehmer aber auch, denn es geht letztlich um die Existenz seines Unternehmens.
Es ist völlig normal, dass ein Bauunternehmer seinen Rechtsrahmen ausschöpft- um sich und die Bauprojekte anderer Kunden vor Zahlungsausfällen zu schützen.
Eine Rechtsberatung ist allein schon sinnvoll, um für Dich transparent zu machen, wie die Forderung. einzuordnen ist. Ich sehe eine juristische Erstberatung nicht als Fehlinvestition, sondern als Fachexpertise, die man anders nicht bekommt. Vor allem nicht in Foren.
Und eventuell gibt es einen Mittelweg, der Euch nicht völlig des einzigen Druckmittels eines Bauherren nimmt.
Ich kenne nur die andere Seite und wir haben für ein sehr heikles Projekt eine hohe Bürgschaft eingefordert, um bei einem Fehlschlag nicht auf den Behebungskosten sitzen zu bleiben, falls darüber die ausführende Firma pleite geht. Das war Teil des normalen Vertrags und war nicht aus Misstrauen heraus so abgestimmt. Es hilft sogar für die weitere, gute Zusammenarbeit, wenn man weiß, man fällt nicht völlig auf die Schnauze, wenn es heikel wird.