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Alex190110
Hi Ihrs
ich habe die Möglichkeit einen Bungalow zu bauen, wobei der Bebauungsplan für mich sehr rätselhaft ist und ich habe noch keine Idee, wie man das beste daraus machen kann. Folgende Infos habe ich dem Bebauungsplan entnehmen können:
- zwingende Eingeschossigkeit
- Staffelgeschosse sind nicht zugelassen
- Zwingend Flachdach
- Dachgeschosshöhe 5,50 m
- das Grundstück wäre 500 qm
Ich bin überhaupt nicht vom Fach aber wieso bitte erlaubt man 5,50 m Gebäudehöhe aber zwingend eingeschossig ohne Staffelgeschosse? Da ich noch etwas Garten vom Grundstück haben möchte, wollte ich möglichst versuchen eine zweite Ebene einzubringen um so etwas Grundfläche zu sparen. Gewünschte Wohnfläche 170qm ca. und entweder mit einen Wohnkeller, was aktuell nach meinem Kenntnisstand keine Probleme machen sollte. Oder eine Art Galerie, die dann aber geschlossen innerhalb der 5.50m wäre im inneren des Gebäudes quasi. Aber darf man Wohnräume in die "Galerie" legen? Evtl. ist es auch der falsche Begriff, aber es wäre quasi eine zweite Ebene nur eben kein Vollgeschoss nach der Definition der Bauordnung.
Hat schon jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ideal gelöscht irgendwo gesehen? Ideen und Anregungen sind gern gesehen.
Vielen Dank
Alex
ich habe die Möglichkeit einen Bungalow zu bauen, wobei der Bebauungsplan für mich sehr rätselhaft ist und ich habe noch keine Idee, wie man das beste daraus machen kann. Folgende Infos habe ich dem Bebauungsplan entnehmen können:
- zwingende Eingeschossigkeit
- Staffelgeschosse sind nicht zugelassen
- Zwingend Flachdach
- Dachgeschosshöhe 5,50 m
- das Grundstück wäre 500 qm
Ich bin überhaupt nicht vom Fach aber wieso bitte erlaubt man 5,50 m Gebäudehöhe aber zwingend eingeschossig ohne Staffelgeschosse? Da ich noch etwas Garten vom Grundstück haben möchte, wollte ich möglichst versuchen eine zweite Ebene einzubringen um so etwas Grundfläche zu sparen. Gewünschte Wohnfläche 170qm ca. und entweder mit einen Wohnkeller, was aktuell nach meinem Kenntnisstand keine Probleme machen sollte. Oder eine Art Galerie, die dann aber geschlossen innerhalb der 5.50m wäre im inneren des Gebäudes quasi. Aber darf man Wohnräume in die "Galerie" legen? Evtl. ist es auch der falsche Begriff, aber es wäre quasi eine zweite Ebene nur eben kein Vollgeschoss nach der Definition der Bauordnung.
Hat schon jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ideal gelöscht irgendwo gesehen? Ideen und Anregungen sind gern gesehen.
Vielen Dank
Alex