I
immermehr
Hallo zusammen,
ich konnte bisher keine richtige Antwort für dieses Thema finden.
Über Kenntnisgabeverfahren möchte ich meinen Bauantrag einreichen.
Problem: Dachüberstand (ca. 10m lang und nur bei einer Seite) ist ca. 30cm-50cm außerhalb von Baufenster. Alle Außenwände sind innerhalb Baufensters.
Der einzige Text, den ich gefunden habe ist:
Laut Bauordnung BW § 5 (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht
1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten
Was sind eure Meinungen/Erfahrungen?
ich konnte bisher keine richtige Antwort für dieses Thema finden.
Über Kenntnisgabeverfahren möchte ich meinen Bauantrag einreichen.
Problem: Dachüberstand (ca. 10m lang und nur bei einer Seite) ist ca. 30cm-50cm außerhalb von Baufenster. Alle Außenwände sind innerhalb Baufensters.
Der einzige Text, den ich gefunden habe ist:
Laut Bauordnung BW § 5 (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht
1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten
Was sind eure Meinungen/Erfahrungen?