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tatibau
Hallo zusammen,
folgende Situation: Die maximale Anzahl an Vollgeschossen bei unserem Haus ist erreicht. Dachgeschoss ist derzeit kein Vollgeschoss (darf auch kein Vollgeschoss werden). Darunterliegende Geschoss hat 169,89 qm. 2/3 davon sind 127,41 qm. Unser Dachgeschoss hat derzeit 127,26 qm (lichte Raumhöhe > 2,3 m). Wir haben zwischen zwei hinteren Gauben Platz und würden gerne dort eine Dachterrasse ausbauen (siehe DG-Plan). Frage: Da die Terrasse keine lichte Raumhöhe hat, wird diese doch nicht zu den 127,26 qm dazugerechnet oder? Dürfen wir dann nach der Landesbauordnung die Terrasse machen lassen oder nicht?
folgende Situation: Die maximale Anzahl an Vollgeschossen bei unserem Haus ist erreicht. Dachgeschoss ist derzeit kein Vollgeschoss (darf auch kein Vollgeschoss werden). Darunterliegende Geschoss hat 169,89 qm. 2/3 davon sind 127,41 qm. Unser Dachgeschoss hat derzeit 127,26 qm (lichte Raumhöhe > 2,3 m). Wir haben zwischen zwei hinteren Gauben Platz und würden gerne dort eine Dachterrasse ausbauen (siehe DG-Plan). Frage: Da die Terrasse keine lichte Raumhöhe hat, wird diese doch nicht zu den 127,26 qm dazugerechnet oder? Dürfen wir dann nach der Landesbauordnung die Terrasse machen lassen oder nicht?
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