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allstar83
Hallo zusammen,
leider ist uns am Ende vom Hausbau eine unschöne Sache aufgefallen. Die rechte Dachhälfte entwässert nicht wie vorgesehen auf dem Entwässerungsplan über die Zisterne sondern direkt in den Abwasserschacht welcher ca. 2m davor liegt.
Der GU war da und Aussage des Baggerfahrers war wohl dass die auf Grund zur Grenze/Fundamenten zum Nachbarn damals nicht tiefer graben konnte. Scheinbar reichte wohl die Neigung der Entwässerung nicht bis zur Zisterne daher.
Persönlich stört mich das nun echt weil wir ja eine teure Zisterne eingebaut haben, ein großes Dach haben und das Regenwasser halt im Garten gut gebrauchen können.
Der Bauleiter prüft nun die Höhen explizit nochmals - aber ich bin mir nicht sicher ob es doch klappen könnte.
-->Meine Frage ist jedoch welche Ansprüche/welchen Betrag wir geltend machen können falls dies nicht mehr behoben werden kann?
u.a. durch
Bisher wurden alle Mängel anstandslos vom GU behoben und ich strebe weiterhin auch in der Phase der Gewährleistung eine partnerschaftliche Beziehung mit dem GU an.
Dankeschön
leider ist uns am Ende vom Hausbau eine unschöne Sache aufgefallen. Die rechte Dachhälfte entwässert nicht wie vorgesehen auf dem Entwässerungsplan über die Zisterne sondern direkt in den Abwasserschacht welcher ca. 2m davor liegt.
Der GU war da und Aussage des Baggerfahrers war wohl dass die auf Grund zur Grenze/Fundamenten zum Nachbarn damals nicht tiefer graben konnte. Scheinbar reichte wohl die Neigung der Entwässerung nicht bis zur Zisterne daher.
Persönlich stört mich das nun echt weil wir ja eine teure Zisterne eingebaut haben, ein großes Dach haben und das Regenwasser halt im Garten gut gebrauchen können.
Der Bauleiter prüft nun die Höhen explizit nochmals - aber ich bin mir nicht sicher ob es doch klappen könnte.
-->Meine Frage ist jedoch welche Ansprüche/welchen Betrag wir geltend machen können falls dies nicht mehr behoben werden kann?
u.a. durch
- Entgangenes Regenwasser (ich habe ein Bewässerungssystem verbaut)
- Höhere Entwässerungsgebühren durch Ableitung direkt in Kanal statt über Zisterne
- etc.
Bisher wurden alle Mängel anstandslos vom GU behoben und ich strebe weiterhin auch in der Phase der Gewährleistung eine partnerschaftliche Beziehung mit dem GU an.
Dankeschön
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