Tolentino
Keine Ahnung. Nach meiner Erfahrung mit GU(Ü)s sind die sehr sparsam mit Geld. Lieber irgendeine andere Leistung nachfragen.
Dem Geld klagst Ewigkeiten hinterher. Theoretisch darfst du das doppelte der Kosten, die zur Mängelbeseitigung nötig sind einbehalten. Und das auch nur, wenn es auf seinem Mist gewachsen ist. Das sehe ich hier auch skeptisch. Der wird sich auf den Standpunkt stellen, dass du gesagt hast du willst die Zisterne dahin haben und dann hat er es halt so gemacht. Wenn die Entwässerungsplanung nicht auch Vertragsbestandteil war, hat er auch nicht die Pflicht zu prüfen ob das so sinnvoll ist.
Einem guten fällts halt schon vorher auf und der fragt dann nach, aber verpflichtet ist er nicht.
Dem Geld klagst Ewigkeiten hinterher. Theoretisch darfst du das doppelte der Kosten, die zur Mängelbeseitigung nötig sind einbehalten. Und das auch nur, wenn es auf seinem Mist gewachsen ist. Das sehe ich hier auch skeptisch. Der wird sich auf den Standpunkt stellen, dass du gesagt hast du willst die Zisterne dahin haben und dann hat er es halt so gemacht. Wenn die Entwässerungsplanung nicht auch Vertragsbestandteil war, hat er auch nicht die Pflicht zu prüfen ob das so sinnvoll ist.
Einem guten fällts halt schon vorher auf und der fragt dann nach, aber verpflichtet ist er nicht.