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Glaubt mir das ist bei mir nicht der Fall! Darum geht es aber auch gar nicht. Ich wollte lediglich wissen ob das Sinn macht oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger. Danke
Jetzt bin ich mal neugierig, wie Du gesetzliche Vorgaben umgehst. Erklär mal, warum das bei Dir nicht der Fall ist. Fassadenverkleidung gilt als Erneuerung mit der Dämmpflicht gem. Gebäudeenergiegesetz.
Ich weiß zwar nicht was das mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat, aber das Haus steht in Vorarlberg….ich glaube es ist besser das hier zu beenden denn hier wird über alles diskutiert nur nicht auf das eigentliche Anliegen. Es war ein Versuch wert. Danke für die sehr Interessante Diskussion
Wie sollen wir wissen, dass dein Haus in Österreich steht?
Die 3cm Dämmung werden nicht viel bringen. Wenn man aber eine neue Fassade ran macht, bietet es sich doch direkt an die Dämmung auf aktuellen Stand zu bringen.