F
fraubauer
Guten Tag.
Mich würde folgendes interessieren.
Darf der Bauträger den per Email mitgeteilten Einzugstermin (wir haben unsere Wohnung danach gekündigt)
durch Beseitigung folgender Mängel auf den ursprünglichen Einzugstermin lt. Kaufvertrag (ist 2 Monate später)
verschieben?
Bei der Vorabnahme/Mängelbesichtigung durch die Eigentümer (also ohne Gutachter) wurden kleinere Mängel
festgestellt (Schönheitsfehler). Diese wurden zur Übergabe zwar behoben, doch nehmen wir zur Übergabe
einen Gutachter (hier dürfen wir einen mitnehmen) mit, welche sicher noch Mängel findet.
Darf uns dann der BT den Einzug verweigern (muß ja noch weitere MÄngel beseitigen)???
Oder kommt es darauf an, welche Mängel gefunden werden?
Was, wenn unser Gutachter Mängel am Gemeinschaftseigentum findet?
Was, wenn er Mängel im Sondereigentum findet?
Bei welchen Mängel kann er uns den Einzug verweigern? Bei welchen nicht?
Danke!
Mich würde folgendes interessieren.
Darf der Bauträger den per Email mitgeteilten Einzugstermin (wir haben unsere Wohnung danach gekündigt)
durch Beseitigung folgender Mängel auf den ursprünglichen Einzugstermin lt. Kaufvertrag (ist 2 Monate später)
verschieben?
Bei der Vorabnahme/Mängelbesichtigung durch die Eigentümer (also ohne Gutachter) wurden kleinere Mängel
festgestellt (Schönheitsfehler). Diese wurden zur Übergabe zwar behoben, doch nehmen wir zur Übergabe
einen Gutachter (hier dürfen wir einen mitnehmen) mit, welche sicher noch Mängel findet.
Darf uns dann der BT den Einzug verweigern (muß ja noch weitere MÄngel beseitigen)???
Oder kommt es darauf an, welche Mängel gefunden werden?
Was, wenn unser Gutachter Mängel am Gemeinschaftseigentum findet?
Was, wenn er Mängel im Sondereigentum findet?
Bei welchen Mängel kann er uns den Einzug verweigern? Bei welchen nicht?
Danke!