Die Vermessungskosten werden deswegen explizit ausgewiesen, weil es Nebenkosten sind und weil sie uU grundstücksspezifisch höher oder niedriger ausfallen als zB beim Nachbarn, vor allem dann, wenn "nachvermessen" wird und nicht in der ursprünglichen Vermessung des Gesamtgebietes vorhanden waren.
Das hat für Dich/Euch auch den Vorteil der Kostentransparenz; theoretisch könnt Ihr die Kosten neutral und kostenfrei überprüfen lassen (Gebührenordnung des jeweiligen Landes!) und wenn Euch zu viel in Rechnung gestellt wurde, zahlt ihr eben weniger. Der Schuss kann allerdings auch nach hinten losgehen - wenn die Kosten zu gering angesetzt sind, zahlt ihr nach.
Wenn die Kosten auf einen Gesamtgrundstückspreis umgelegt werden, zahlt Ihr/man idR mehr und es gibt keine Möglichkeit einer Kostenkontrolle, weil niemand ggü Euch dazu verpflichtet ist, die Innenrechnung offenzulegen.
Insofern habt Ihr in Eurem Modell alle Karten in der Hand. Bezahlen muss man es am Ende aber immer, weil aus einem Acker nicht von Geisterhand Bauland wird, auch wenn diese Vorstellung weit verbreitet ist.
MfG
Dirk Grafe