P
Principio
Hallo Zusammen!
Wir planen ein Haus mit Einliegerwohnung.
Auf dem Dach der Einliegerwohnung ist ein Aufbau vorgesehen.
Dieser wird aber nicht realisiert.
Vielmehr war uns wichtig, dass wir dafür die Genehmigung erhalten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt realisieren.
Auf welcher Basis darf der Architekt die dafür erbrachte Planungsleistung berechnen?
Muss dafür ein Angebot vorliegen oder kann die Bausumme dafür auch seitens des Architekten anhand von Erfahrungswerten geschätzt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten vorab.
Viele Grüße
Alex
Wir planen ein Haus mit Einliegerwohnung.
Auf dem Dach der Einliegerwohnung ist ein Aufbau vorgesehen.
Dieser wird aber nicht realisiert.
Vielmehr war uns wichtig, dass wir dafür die Genehmigung erhalten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt realisieren.
Auf welcher Basis darf der Architekt die dafür erbrachte Planungsleistung berechnen?
Muss dafür ein Angebot vorliegen oder kann die Bausumme dafür auch seitens des Architekten anhand von Erfahrungswerten geschätzt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten vorab.
Viele Grüße
Alex