Definition Bausumme / Planungsleistung

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P

Principio

Hallo Zusammen!

Wir planen ein Haus mit Einliegerwohnung.
Auf dem Dach der Einliegerwohnung ist ein Aufbau vorgesehen.
Dieser wird aber nicht realisiert.
Vielmehr war uns wichtig, dass wir dafür die Genehmigung erhalten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt realisieren.
Auf welcher Basis darf der Architekt die dafür erbrachte Planungsleistung berechnen?
Muss dafür ein Angebot vorliegen oder kann die Bausumme dafür auch seitens des Architekten anhand von Erfahrungswerten geschätzt werden?

Vielen Dank für Eure Antworten vorab.

Viele Grüße


Alex
 
T

toxicmolotof

1) Auf den Kosten, die für die Verwirklichung realistisch wären. Das kann z.B. eine Schätzung sein. Natürlich nur für die LPs, die er auch erbracht hat. Zum Beispiel bis zur Genehmigung.

2) Und was bringt es dir, wenn du den Anbau erst im nächsten Jahr baust? Hast du den Dreck dann zwei mal? Viel länger ist die Genehmigung nämlich nicht gültig.
 
P

Principio

Hallo! Danke für die Nachricht. Ich nahm an, dass die Baugenehmigung vier Jahre Gültigkeit besitzt. Liege ich falsch?
 
T

toxicmolotof

Naja, dein Hausbau dauert ein Jahr, dann zwei Jahre Pause und dann wieder? Wäre mir zu lange Dreck im/am Haus. Überlege dir das lieber mal.

Wie lange die genau gültig ist kann dir dein Architekt besser sagen. Damit kenne ich mich nicht aus. Ich weiß nur, dass das nicht auf Vorrat für in 10 oder 20 Jahren geht.
 
D

DG

Eine Baugenehmigung kann man grundsätzlich beliebig oft und unbegrenzt verlängern lassen, @toxic. Allerdings birgt das das Risiko, dass sich zwischenzeitlich die Genehmigungsgrundlage ändert, was definitiv sehr schnelllebig ist, auch wenn manchmal nur Einzelpunkte zu berücksichtigen sind. Das führt dazu, dass bei der grundsätzlich möglichen Verlängerung herauskommt, dass die Genehmigung abgelehnt wird oder aber massiv nachgearbeitet werden muss.

Effektiv ist das in aller Regel nicht.

Was auch geht: den (Um-)Bau beginnen und den Beginn der Baubehörde anzeigen. Dazu schiebt man zB am 20.12. Erdreich ab, schlägt 4 Holzpfosten ins Erdreich, macht Flatterband drumrum - damit ist der Bau begonnen.

Hier müsste man zB eine Reihe Steine aufsetzen o.ä., dann geht das erst mal weiter, aber auch da gilt, dass die Gesetzesgrundlage evtl. schneller ist. Insgesamt also mit Risiko behaftet.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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