Die Nutzung, sprich Vermietung der zweiten Wohneinheit muss wohl nicht erfolgen, aber man kann beim TE rauslesen, dass die zweite Wohneinheit erst dann entstehen soll, wenn die Räumlichkeiten im OG für die Familiennutzung nicht mehr als solches benötigt werden. Dann erst soll das OG als autarke Wohneinheit genutzt werden.
Insofern werden hier keine 2 Wohneinheiten bereit gestellt, sondern nur eine mit einer Option zu einer zweiten.
Insofern wird hier ein Einfamilienhaus gebaut - nicht mehr und nicht weniger.
Was in 20 Jahren subventioniert oder gefördert wird, wissen wir nicht. Vielleicht gibt es etwas ähnliches wie Wohnraumförderung, dann kann man immer noch schauen, inwieweit um- oder ausgebaut wird.
Gruß, Yvonne