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Guido1980
Was wäre denn ein plausibler Grund für unterschiedliche Deckenhöhen?Nein, mitteln darfst Du nicht. Also nicht arithmetisch. Unterschiedliche Höhen kannst Du trotzdem machen. Konstruktiv aufwendig, aber wenn es Dir das wert ist.
Ja, das geht. Es sollten aber plausible Gründe erkennbar sein, warum so konstruiert wurde. Wenn klar ist, dass das ganze nur der Umgehung von Vorschriften dient und die Konstruktion innerhalb eines halben Tages wieder entfernt werden kann, wirst Du wahrscheinlich öfters mal Besuch vom Baukontrolleur bekommen.
Von welcher Seite kommt denn Einspruch gegen die Planung? Die Visualisierung hinterlässt bei mir den Eindruck, dass die 1,40m nicht überschritten würden. Hast Du mal genau gerechnet? Ebenso das Dachgeschoss: Dachneigung <45° und kein Kniestock - werden die 2/3 überschritten? Selbst wenn, das kann doch nicht viel sein, was drüber liegt. Zeig' mal den Vollgeschossigkeitsnachweis. Aus dem Haus sollte ein Planer ohne Mühe sogar einen Eingeschosser machen können, insbesondere weil Du nur zur Garagenseite normale Fenster brauchst.
Genau nachgerechnet habe ich die 1,40 m Überschreitung nicht, aber ich habe den gleichen Eindruck wie Du. Das Gelände hat im Grundstück ca. 4 m Gefälle auf 22 m.
Das DG hat laut aktuellen Grundrissen vom Architekten 73 m2, das EG hingegen 96,6 m2. Die Kniestockhöhe beträgt glaube ich 55 cm (kann man das anhand des beiliegenden Grundrisses erkennen?).
Von daher wäre die 2/3 Regelung bei 64,34 m2 erreicht. Das wäre dann evtl. tatsächlich eine Überlegung wert, ob man das DG so abkoffert, dass man bei Max. 64,34 m2 landet (weil eine Kniestockhöhe von 55 cm bei 35 ° Dachneigung ist ja in der Tat nicht viel) und dann das KG zum VG macht. Dann müsste man sich ja auch keine Gedanken machen um die Definition des KG und die damit verbundenen Einschränkungen.
Was haltet ihr davon?
Wieso ist die Visualisierung nicht korrekt? Das ist die Darstellung des Architekten, der diesen Entwurf erstellt und bereits mit der Gemeinde "Grob abgestimmt" hat.Die Visualisierung ist aber nicht korrekt. Zudem sollen „da vorn“ ja auch Türen in den Keller.
Die Frage war wohl, ob die Garage zum Keller gehört, da sie ja viel zur freien Wandfläche (1,40 im Mittel) beiträgt.
Ist das so? ops:Ich fürchte, das gilt ab Urgelände gemessen.
@Escroda
Aber wenn ich Dich richtig verstehe, sollte es möglich sein, dass man mit ein paar Anpassungen und den richtigen Argumenten gegenüber dem Bauamt (das jetzt nicht als überdurchschnittlich streng gilt) das Haus so zu planen, dass es in der dargestellten Form mit den gewünschten Nutzungsmöglichkeiten auch innerhalb des KG möglich sein müsste.