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goldfisch138
Hallo zusammen,
wir sind derzeit in der finalen Umsetzung unseres Haus & stehen hier vor einer elementaren Thematik.
Wir bauen ein Mehrfamilienhaus (OG vermietet / 100 qm) und werden selbst auch einziehen. Mein Wunsch ist hierbei eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge.
Aufgrund der großen Grundfläche der Garage kam im Laufe der Zeit die Idee auf, die Garage zu unterkellern, weshalb nun auch eine Treppe (1m statt wie im Plan 1,10m) eingeplant wurde.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung, dass die verbleibenden 5,44m in der Breite etwas zu knapp bemessen sind. Nun wurde seitens dem Maurer die Idee vorgebracht, da die Garage sowieso gemauert wird, das Maß um 50cm nach außen Richtung Grenzpunkt zu verlängern. Somit würde sich für den potenziellen Carport neben der Garage eine Restbreite von 3,03m zur Grundstücksgrenze ergeben. Das angrenzende Grundstück ist im Familienbesitz.
Frage ist nun, ob diese Idee der Verlängerung der Garage realisierbar ist & mit der Kellertreppe vereinbar ist. Wir möchten ungern noch Autos vor der Garage parken geschweige denn nur ein Auto hinein stellen, da die Garage ausschließlich von uns als Vermieter verwendet werden soll. Option zwei wäre die Kellertreppe wegfallen zu lassen - eher ungern.
Wir bitten um Fremdmeinungen um uns hier ein besseres Bild verschaffen zu können.
Über Erfahrungswerte freue ich mich
Gruß
wir sind derzeit in der finalen Umsetzung unseres Haus & stehen hier vor einer elementaren Thematik.
Wir bauen ein Mehrfamilienhaus (OG vermietet / 100 qm) und werden selbst auch einziehen. Mein Wunsch ist hierbei eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge.
Aufgrund der großen Grundfläche der Garage kam im Laufe der Zeit die Idee auf, die Garage zu unterkellern, weshalb nun auch eine Treppe (1m statt wie im Plan 1,10m) eingeplant wurde.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung, dass die verbleibenden 5,44m in der Breite etwas zu knapp bemessen sind. Nun wurde seitens dem Maurer die Idee vorgebracht, da die Garage sowieso gemauert wird, das Maß um 50cm nach außen Richtung Grenzpunkt zu verlängern. Somit würde sich für den potenziellen Carport neben der Garage eine Restbreite von 3,03m zur Grundstücksgrenze ergeben. Das angrenzende Grundstück ist im Familienbesitz.
Frage ist nun, ob diese Idee der Verlängerung der Garage realisierbar ist & mit der Kellertreppe vereinbar ist. Wir möchten ungern noch Autos vor der Garage parken geschweige denn nur ein Auto hinein stellen, da die Garage ausschließlich von uns als Vermieter verwendet werden soll. Option zwei wäre die Kellertreppe wegfallen zu lassen - eher ungern.
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