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samot-dwarf
- Grundstück 12 m breit und ca 50 m tief
- die Straßenseite des Hauses zeigt ziemlich genau nach Südwesten, der Garten liegt dem zufolge im Nordosten
- Straße ist mäßig stark befahren (ich schätze mal tausend inkl. Busse - ist die "Zufahrt" zum Nachbarortsteil, es gibt aber genug Zeiten, in denen man die Straße mit geschlossenen Augen überqueren kann)
- auf dem Grundstück stand ein 2,5-geschossiges an das Nachbarhaus "angedocktes" Doppelhaus mit ca. 7 m Tiefe (würde mal so 50iger Jahre tippen), welches - ebenso wie das Nachbarhaus später mit einem 2-geschossigen Anbau versehen wurde, wobei auf "meinem" Grundstück der Anbau ca. 1,5 m tiefer als der des Nachbarn war und rechts nochmals verlängert wurde
- das Nachbargebäude befindet sich links, also ungefähr nordwestlich
- auf der "freien" Hausseite (südlich; von der Straße aus gesehen rechts) befindet sich ein Wohnhaus (~10 m Höhe) mit nur ca. 1,7m Grenzabstand zur Grundstücksgrenze, verschattet die südöstliche Giebelwand meines Hause im Winter also
- das ursprüngliche, 7-m-Haus war unterkellert, die Anbauten nicht
- das Haus stand länger leer und wurde vom akt. Besitzer des Grundstückes daher abgerissen (Keller mit Bauschutt verfüllt, Bodenplatte noch vorhanden aber natürlich nicht mehr nutzbar)
- Abstand der Fassade zur Straße ca. 4,7 m
- Straße steigt von links nach rechts (bei Blick auf das Haus) um ca. 1,2 m an
- Niveau der Oberkante Kellerdecke des alten Hauses lag ca. 1,4 m über der tiefsten Stelle der Straße
- es gibt keinen Bebauungsplan, ich muss mich also nur an der Nachbarbebauung und den allgemeinen Bauvorschriften (RLP) orientieren
- wenn ich mich nach dem alten Gebäudebestand auf dem Grundstück richte, kann (und will) ich auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte mit 9 m Breite und 11,5 m Tiefe errichten und diese auf der "freien" Hausseite um theoretisch bis zu 5 m verlängern (mir "genügen" 3 m)
- insbesondere muss ich mich beim Dachwinkel an der Straßenseite nach dem Nachbarhaus richten (also ca. 41°), kann das Dach aber auch höher machen und das Haus wie zuvor 1,5 m länger / tiefer als das des Nachbarn machen (es gibt in unmittelbarer Nachbarschaft ähnliche Beispiele, hab auch schon mit dem zuständigen Bearbeiter der Baubehörde die Pläne gezeigt und er sah keine Probleme)
- (die auf dem Screenshot zu sehende dicke Säule auf der linken Seite des Hauses hält Kabel, an denen eine Laterne über der Straße hängt)
- ca. 45-50 m² Kellerwohnung, Rest als Technik- und Abstellraum, Eingang auf der Straßenseite links
- möglichst altersgerechte / barrierearme Wohnung im EG (ca. 90-95 m²), Eingang ebenfalls von der Straßenseite aus
- das EG hat einen ca. 3 x 5 m großen Anbau Richtung Garten (Nordost), der im OG dann als Balkon genutzt wird
- evt. können auch die Wände zwischen Küche/Wohnzimmer im EG entfallen, was in Bezug auf Barrierefreiheit möglicher Weise besser ist
- eine zweigeschossige Wohnung im OG + DG mit je ca. 77 m² abzgl. Dachschrägen; separater Eingang über Außentreppe an der (seitlichen) Giebelwand
- Besonderheit im OG: das Gäste-WC befindet sich unter der Treppe (kenne auch eine Wohnung, wo dieses unter einer Dachschräge mit 1,5 m Höhe stand - was dort problemlos ging, sollte also auch hier möglich sein, auch wenn die Trittgeräusche evt. irrigieren könnten)
- Dachneigung auf der Straßenseite (in den Plänen links): ca. 41 °, auf der Gartenseite bei 1,2 m Kniestock (evt. auch mehr) ca. 25°
- im Grundriss habe ich die mit 473 mm recht dicken Außenwände meines Passivhauses eingezeichnet, dünner und dem zufolge größere Räume ist ja immer einfacher, wie umgekehrt
- Türbreiten habe ich generell mit 90 cm angesetzt (primär wg. der Barrierearmheit im EG)
- ob der Anbau im Keller unterkellert wird oder nur eine ausgekragte Bodenplatte bekommt, hängt vom Budget und der QNG-Berechnung ab
- die Fenster / Möbel sind nur recht grob eingezeichnet
Ich habe versucht, die Flächen möglichst gut auszunutzen, auch wenn mich die beiden L-förmigen Zimmer im OG/DG geringfügig stören (andererseits sah mein Kinderzimmer ähnlich aus).
Die Landesbauordnung RLP sagt, dass sinngemäß dass ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten der Gebäudeklasse 2 (statt 3) zugeordnet werden kann, wenn es Hanglage hat (ich hoffe, dass die 1,2 m seitlich bzw. 1,4 m von der Straße für die Definition reichen) und die unterste Wohnung einen separaten Ausgang hat (neben der Platzersparnis einer der Gründe, weshalb ich auf separate Eingänge / Außentreppen setze).
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