Doppelhaushälfte 2,5-geschossig, unterkellert, 3 Wohnungen

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S

samot-dwarf

  • Grundstück 12 m breit und ca 50 m tief
  • die Straßenseite des Hauses zeigt ziemlich genau nach Südwesten, der Garten liegt dem zufolge im Nordosten
  • Straße ist mäßig stark befahren (ich schätze mal tausend inkl. Busse - ist die "Zufahrt" zum Nachbarortsteil, es gibt aber genug Zeiten, in denen man die Straße mit geschlossenen Augen überqueren kann)
  • auf dem Grundstück stand ein 2,5-geschossiges an das Nachbarhaus "angedocktes" Doppelhaus mit ca. 7 m Tiefe (würde mal so 50iger Jahre tippen), welches - ebenso wie das Nachbarhaus später mit einem 2-geschossigen Anbau versehen wurde, wobei auf "meinem" Grundstück der Anbau ca. 1,5 m tiefer als der des Nachbarn war und rechts nochmals verlängert wurde
  • das Nachbargebäude befindet sich links, also ungefähr nordwestlich
  • auf der "freien" Hausseite (südlich; von der Straße aus gesehen rechts) befindet sich ein Wohnhaus (~10 m Höhe) mit nur ca. 1,7m Grenzabstand zur Grundstücksgrenze, verschattet die südöstliche Giebelwand meines Hause im Winter also
  • das ursprüngliche, 7-m-Haus war unterkellert, die Anbauten nicht
  • das Haus stand länger leer und wurde vom akt. Besitzer des Grundstückes daher abgerissen (Keller mit Bauschutt verfüllt, Bodenplatte noch vorhanden aber natürlich nicht mehr nutzbar)
  • Abstand der Fassade zur Straße ca. 4,7 m
  • Straße steigt von links nach rechts (bei Blick auf das Haus) um ca. 1,2 m an
  • Niveau der Oberkante Kellerdecke des alten Hauses lag ca. 1,4 m über der tiefsten Stelle der Straße
  • es gibt keinen Bebauungsplan, ich muss mich also nur an der Nachbarbebauung und den allgemeinen Bauvorschriften (RLP) orientieren
  • wenn ich mich nach dem alten Gebäudebestand auf dem Grundstück richte, kann (und will) ich auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte mit 9 m Breite und 11,5 m Tiefe errichten und diese auf der "freien" Hausseite um theoretisch bis zu 5 m verlängern (mir "genügen" 3 m)
  • insbesondere muss ich mich beim Dachwinkel an der Straßenseite nach dem Nachbarhaus richten (also ca. 41°), kann das Dach aber auch höher machen und das Haus wie zuvor 1,5 m länger / tiefer als das des Nachbarn machen (es gibt in unmittelbarer Nachbarschaft ähnliche Beispiele, hab auch schon mit dem zuständigen Bearbeiter der Baubehörde die Pläne gezeigt und er sah keine Probleme)
  • (die auf dem Screenshot zu sehende dicke Säule auf der linken Seite des Hauses hält Kabel, an denen eine Laterne über der Straße hängt)
Geplant ist ein KfW-40-qng-Haus zur Vermietung mit
  • ca. 45-50 m² Kellerwohnung, Rest als Technik- und Abstellraum, Eingang auf der Straßenseite links
  • möglichst altersgerechte / barrierearme Wohnung im EG (ca. 90-95 m²), Eingang ebenfalls von der Straßenseite aus
  • das EG hat einen ca. 3 x 5 m großen Anbau Richtung Garten (Nordost), der im OG dann als Balkon genutzt wird
  • evt. können auch die Wände zwischen Küche/Wohnzimmer im EG entfallen, was in Bezug auf Barrierefreiheit möglicher Weise besser ist
  • eine zweigeschossige Wohnung im OG + DG mit je ca. 77 m² abzgl. Dachschrägen; separater Eingang über Außentreppe an der (seitlichen) Giebelwand
  • Besonderheit im OG: das Gäste-WC befindet sich unter der Treppe (kenne auch eine Wohnung, wo dieses unter einer Dachschräge mit 1,5 m Höhe stand - was dort problemlos ging, sollte also auch hier möglich sein, auch wenn die Trittgeräusche evt. irrigieren könnten)
  • Dachneigung auf der Straßenseite (in den Plänen links): ca. 41 °, auf der Gartenseite bei 1,2 m Kniestock (evt. auch mehr) ca. 25°
  • im Grundriss habe ich die mit 473 mm recht dicken Außenwände meines Passivhauses eingezeichnet, dünner und dem zufolge größere Räume ist ja immer einfacher, wie umgekehrt
  • Türbreiten habe ich generell mit 90 cm angesetzt (primär wg. der Barrierearmheit im EG)
  • ob der Anbau im Keller unterkellert wird oder nur eine ausgekragte Bodenplatte bekommt, hängt vom Budget und der QNG-Berechnung ab
  • die Fenster / Möbel sind nur recht grob eingezeichnet
Planung stammt von mir selber (mittels SketchUp erstellt, die Geländegestaltung in dem Programm ist etwas schwierig, also bitte nicht über die in der Luft hängenden Treppen meckern).
Ich habe versucht, die Flächen möglichst gut auszunutzen, auch wenn mich die beiden L-förmigen Zimmer im OG/DG geringfügig stören (andererseits sah mein Kinderzimmer ähnlich aus).

Die Landesbauordnung RLP sagt, dass sinngemäß dass ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten der Gebäudeklasse 2 (statt 3) zugeordnet werden kann, wenn es Hanglage hat (ich hoffe, dass die 1,2 m seitlich bzw. 1,4 m von der Straße für die Definition reichen) und die unterste Wohnung einen separaten Ausgang hat (neben der Platzersparnis einer der Gründe, weshalb ich auf separate Eingänge / Außentreppen setze).
 

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S

samot-dwarf

Vor dem Haus passt ein Auto quer, notfalls auch zwei Kleinwagen längs (sind halt nur 4,7 m).

Hinten im Gartenbereich wollte ich einen Doppelcarport machen, auch wenn das nicht unbedingt schön aussieht, geht leider nicht anders, da ja Straßenabstand etc. alles vorgegeben ist.

Zudem können entlang der Straße 2 Autos parken, k.A. inwieweit das in einer "gewachsenen Altwohnbestand" (eingemeindetes Dorf) zählt.

Irgendwo glaube ich auch mal gelesen zu haben, dass man die Einliegerwohnung im Keller auch explizit ohne Stellplatz vermieten könne (die Bushaltestelle ist nur 50 m entfernt).
 
Y

ypg

Vor dem Haus passt ein Auto quer,
Dann frage ich mal anders: was besagt die Stellplatzsatzung zu der Anzahl Stellplätze pro Wohneinheit? Meist scheitert so ein Vorhaben, weil dafür einfach kein Platz ist,
  • Grundstück 12 m breit und ca 50 m tief
  • die Straßenseite des Hauses zeigt ziemlich genau nach Südwesten, der Garten liegt dem zufolge im Nordosten
  • Straße ist mäßig stark befahren (ich schätze mal tausend inkl. Busse - ist die "Zufahrt" zum Nachbarortsteil, es gibt aber genug Zeiten, in denen man die Straße mit geschlossenen Augen überquerenkann)
  • auf dem Grundstück stand ein 2,5-geschossiges an das Nachbarhaus "angedocktes" Doppelhaus mit ca. 7 m Tiefe (würde mal so 50iger Jahre tippen), welches - ebenso wie das Nachbarhaus später mit einem 2-geschossigen Anbau versehen wurde, wobei auf "meinem" Grundstück der Anbau ca. 1,5 m tiefer als der des Nachbarn war und rechts nochmals verlängert wurde
  • das Nachbargebäude befindet sich links, also ungefähr nordwestlich
  • auf der "freien" Hausseite (südlich; von der Straße aus gesehen rechts) befindet sich ein Wohnhaus (~10 m Höhe) mit nur ca. 1,7m Grenzabstand zur Grundstücksgrenze, verschattet die südöstliche Giebelwand meines Hause im Winter also
Kannst Du mal bitte einen lesbaren Lageplan, auch selbst gezeichnet, mit dem ganzen Konstrukt zeigen? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Zudem sind die Geschosszeichnungen auch nicht so ganz selbsterklärend.
Tipp zum Planen: Waschtische brauchen auch Platz in Bädern, Kleiderschränke sind mind. 60 breit für eine Planung. Und bitte mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen - im EG kommt man mit Rolli ja gar nicht durch die Tür und Flur.
 
S

samot-dwarf

Laut akt. Stellplatzordnung (danke für den Suchbegriff) benötige ich 3 Parkplätze, die sich je nach Gebietszone durch den ÖPNV-Anschluss um 1/3 auf 2 reduzieren können (das kann ich aber erst morgen prüfen, das Geoportal, in dem ich die Gebietszone ermitteln kann, funktioniert momentan nicht). Alternativ kann ich u.U. ca. 4.000 EUR Ablösesumme an die Stadt zahlen, falls die Errichtung von Stellplätzen eben nicht möglich ist. Außerdem brauche ich 5-6 Fahrradstellplätze, die ich im Keller oder alternativ beim Carport anbieten kann. Theoretisch könnte ich mit 4 weiteren Fahrradstellplätzen auf 1/4 der PKW-Stellplätze verzichten, bei nur 3 Parkplätzen wird das aber (wahrscheinlich) nicht möglich sein.
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Ich habe mal ein Luftbild angehängt, auf dem das alte, abgerissene Haus noch steht. Der Baumbestand auf dem Grundstück wurde komplett entfernt (außer im nicht sichtbaren ganz hinteren Teil des Garten, der ist für den Hausbau aber irrelevant). Das neue Haus wird in etwa die gleichen Maße haben, nur dass der Anbau rechts hinten kürzer wird.

Außerdem habe ich einen Lageplan aus dem Geoportal, bei dem ich die nicht mehr bzw. zusätzlich überbauten Flächen farblich markiert habe, angehängt.

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Bezüglich Barrierefreiheit gebe ich dir recht, da müsste der Flur 21,5 cm breiter (1,5 m statt 1,285 m) sein, alternativ genügen aber auch 1,2 m Breite, wenn es eine Wendefläche von 1,5x1,5 gäbe, die ich erreichen könnte, wenn ich den Bereich der Küchentür um 30 cm verbreitere (dann ist es halt nur eine L-Küche statt einer verunglückten U-Küche). Oder alternativ den Wohn-/Koch-/Essbereich + Flur komplett offen gestalte, sprich auf die beiden Türen plus Schiebetür und das bisschen Wand dazwischen verzichte.

Die richtigen Schränke habe ich eigentlich mit 60 cm geplant, Bücherregale o.ä. auch mal etwas schmaler. Die konkrete Möblierung ist aber letztendlich sowieso Sache des Mieters, ich weiß ja nicht, ob der nicht noch eine Schrankwand von Uropa hat oder sich bei Ikea neu eindeckt oder bloß eine große Kleidertruhe besitzt :-). Die Möbel sind also nur Platzhalter, damit man sieht, dass es überhaupt irgendwie geht.

Bzgl. der Waschbecken hast Du recht, da war ich zu faul, die einzuzeichnen. Da ich keine Luxuswohnungen plane, werden das aber vermutlich nur einfache Waschbecken (also nicht diese modernen, 3 Meter breiten Doppelwaschbecken o.ä. "Schnickschnack") sein, so dass der freie Platz im Bad dafür ausreichen sollte.
 

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S

samot-dwarf

PS: noch ein Screenshot aus SketchUp aus der Vogelperspektive von Westen her (da erkennt man das Ensemble am besten). Bitte beachten, dass die Dachüberstände mit ca. 1 m eingezeichnet sind

die Perspektive kann man mit gedrückten Mausrad ändern (würde ich beim Grundriss nicht empfehlen), Zoomen geht ebenfalls über Mausrad, wenn man H drückt, kann man anschl. mit der linken Maustaste die Karte / den Plan nach links/rechts/unten/oben verschieben.
 

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Zuletzt aktualisiert 16.09.2024
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