K
Krolock
Unser Erdbauer hat eine Drainage um das Einfamilienhaus gebaut. Diesen Auftrag hatte er direkt von uns bekommen. Von der Hausbaufirma hatte der gleiche Erdbauer den Auftrag bekommen, die Arbeitsräume über der Drainage mit geeigneten Material zu verfüllen.
Klar, die Baufirma haftet uns gegenüber mit der Verfüllung. Hätte ich das Recht, die Drainage ihm gegenüber als Mangelhaft zu bezeichnen und die Abnahme dieser zu verweigern da der Erdbauer diese gleich wieder unbrauchbar gemacht hat? Ggf. wie ist die Situation, wenn die Baufirma nicht mehr existent ist? Wir bauen nach VOB...:confused:
Klar, die Baufirma haftet uns gegenüber mit der Verfüllung. Hätte ich das Recht, die Drainage ihm gegenüber als Mangelhaft zu bezeichnen und die Abnahme dieser zu verweigern da der Erdbauer diese gleich wieder unbrauchbar gemacht hat? Ggf. wie ist die Situation, wenn die Baufirma nicht mehr existent ist? Wir bauen nach VOB...:confused: