KlaRa
Moderator
Hallo "Heidi1965".
Richtig ist die Aussage, dass auf Nassestrichen erst dann verlegt werden darf, wenn die (hier trocknungsbedingte) Verlegereife festgestellt wurde. Das ist die Aufgabe des Bodenlegers, oder, wenn ein Estrich mit Zusatzmitteln Einsatz gefunden hatte, die Aufgabe des Estrichlegers, den Hinweis zu geben, WIE die Estrich-Restfeuchte zu messen ist und ab welchem Wert die Verlegereife besteht.
Eure Aufgabe kann also nicht darin bestehen, Euch dahingehend "schlau zu machen".
Es gibt Estrich-Zusatzmittel, die halten das Versprechen der Hersteller. Heißt: Es kann durchaus sein, dass nach wenigen Tagen die Verlegereife gegeben ist. Bei einigen Zusatzmitteln ist es sogar so, dass nach der Feststellung der Verlegereif sofort verlegt werden muss, um eine Rückfeuchtung des Estrichs auszuschließen. Selten zwar, diese Materialeigenschaft, aber diese gibt es tatsächlich!
"Also entweder sofort oder nach 6 Wochen."
Das gibt es so nicht. Deswegen heißt die Rahmenbedingung auch "entweder oder" (und nicht entweder UND).
Ich offe, zur Klärung beigetragen zu haben!
Gruß und gutes Gelingen: KlaRa
Richtig ist die Aussage, dass auf Nassestrichen erst dann verlegt werden darf, wenn die (hier trocknungsbedingte) Verlegereife festgestellt wurde. Das ist die Aufgabe des Bodenlegers, oder, wenn ein Estrich mit Zusatzmitteln Einsatz gefunden hatte, die Aufgabe des Estrichlegers, den Hinweis zu geben, WIE die Estrich-Restfeuchte zu messen ist und ab welchem Wert die Verlegereife besteht.
Eure Aufgabe kann also nicht darin bestehen, Euch dahingehend "schlau zu machen".
Es gibt Estrich-Zusatzmittel, die halten das Versprechen der Hersteller. Heißt: Es kann durchaus sein, dass nach wenigen Tagen die Verlegereife gegeben ist. Bei einigen Zusatzmitteln ist es sogar so, dass nach der Feststellung der Verlegereif sofort verlegt werden muss, um eine Rückfeuchtung des Estrichs auszuschließen. Selten zwar, diese Materialeigenschaft, aber diese gibt es tatsächlich!
"Also entweder sofort oder nach 6 Wochen."
Das gibt es so nicht. Deswegen heißt die Rahmenbedingung auch "entweder oder" (und nicht entweder UND).
Ich offe, zur Klärung beigetragen zu haben!
Gruß und gutes Gelingen: KlaRa