Eigentümergemeinschaft, Hausgeld, Hausverwaltung/Ordnung bei ETW

4,20 Stern(e) 5 Votes
F

fraubauer

Schönen guten Tag.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich einen neuen Beitrag einstelle. Ich möchte in diesen alle meine Fragen zu o.g.
Themen einstellen. Und Danke für die vielen Tipps, welche ich hier schon erhalten habe!

Ich bzw. meine Nichte beziehen ja eine neue ETW in einem Wohnblock mit 5 Einheiten.
Der BT übergibt diese schlüsselfertigen Wohnungen bald den Eigentümern.

Unsere Fragen:
-Lt. KV vermittelt der Bauträger eine HV.
Ich gehe davon aus, dass diese zur Übergabe eine rechtsgültige Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.
Denn ab Übergabe haften ja die Eigentümer und nicht mehr der BT. Ist das so ok? Darf ich den BT dies so mitteilen?

-Wann treffen sich i.d.R. die neuen Eigentümer? Gleich nach Übergabe? Mit der Hausverwaltung?

-Was muß ich als Eigentümer bei diesen Versammlungen machen? Es wird wohl von den 5 Eigentümer
ein "Sprecher" ausgewählt, welcher mit der HV die Sachen bespricht? Oder?

-Habe ich als Eigentümer das Recht, alle Rechnungen (z.B. Pellets, Reparaturen etc.) zu sichten, um diese
zu kontrollieren? Oder läuft alles auf blindes vertrauen über die Hausverwaltung?

-Hat man das Recht bei Neuanschaffungen (z.B. Radunterstellung etc.) ein Gegenangebot zur HV einzuholen? Oder vermittelt alles die HV?

-Bringt die HV eine Hausordnung mit, oder wie wird diese geregelt? Können z.B. Vorschläge (z.B. sortieren des Mülls, Haustüre darf nicht eingerastet/offen sein etc.) durch Mehrheitsentschluss in die Hausordnung aufgenommen werden?

-Dürfen kleinere Schönheitsreparaturen selbst ohne HV gemacht werden um Kosten zu sparen?
z.B. im Hausgang "Einzugsschleifer" überstreichen?

-Wer bestimmt die Höhe des Hausgeld, welcher aktuell der BT festgesetzt hat?
Die HV oder die Gemeinschaft?

-Darf immer nur 1 pro Wohnung an dieser Versammlung teilnehmen, oder auch mal wir beide?
Für uns ist das mit der HV, Gemeinschaftsgremium etc. neu. Haben hier keine Erfahrung
 
N

nordanney

Hab gerade wenig Zeit, deshalb eine recht pauschale Antwort, die aber zu vielen Punkten passt.

Die HV VERWALTET nur, die Entscheidungen trifft immer die Eigentümergemeinschaft. Ihr wollte eine eigene Hausordnung? Dann beschließt sie. Ihr wollt besonders viele Hausgeld bezahlen? Dann beschließt das. Ihr seid mit Angeboten, die die HV eingeholt hat, nicht einverstanden? Dann beschließt, andere Angebote einzuholen und die Maßnahme erst dann umzusetzen. Usw.
Es gibt auch einen Rechnungsprüfer, der einmal jährlich prüft (aus Eurer Gemeinschaft).
 
N

nordanney

P.S. Ihr könnt als gemeinsame Eigentümer natürlich immer auch gemeinsam an einer Eigentümerversammlung teilnehmen. Oder auch die Oma bevollmächtigen, dies zu tun ;)
 
T

toxicmolotof

Und ihr solltet mal recht schnell den Kaufvertrag bezüglich der Punkte zur WEG lesen und was dort schon geregelt ist.
 
Y

ypg

-Wann treffen sich i.d.R. die neuen Eigentümer? Gleich nach Übergabe? Mit der Hausverwaltung?
Nach Absprache. Man darf aber auch zwischen den Sitzungen miteinander sprechen!

-Was muß ich als Eigentümer bei diesen Versammlungen machen? Es wird wohl von den 5 Eigentümer
ein "Sprecher" ausgewählt, welcher mit der HV die Sachen bespricht? Oder?
Der Sprecher wird die Hausverwaltung sein. Die HV schreibt Euch an wegen eines Termins sowie Themen, die besprochen werden müssen oder sollten. Ihr meldet Euch dann mit zwei Personen an, habt aber nur ein Stimmrecht. Besitzer mehrerer Wohnungen haben auch nur ein Stimmrecht.
Ihr stimmt Themen und Beschlüsse ab.

-Habe ich als Eigentümer das Recht, alle Rechnungen (z.B. Pellets, Reparaturen etc.) zu sichten, um diese zu kontrollieren?
ich glaube, ja.
-Hat man das Recht bei Neuanschaffungen (z.B. Radunterstellung etc.) ein Gegenangebot zur HV einzuholen? Oder vermittelt alles die HV?
So etwas ist Diskussionsgrundlage einer jeder Eigentümerversammlung, wer, wo und wann für wieviel Angebote einholt.

-Bringt die HV eine Hausordnung mit, oder wie wird diese geregelt? Können z.B. Vorschläge (z.B. sortieren des Mülls, Haustüre darf nicht eingerastet/offen sein etc.) durch Mehrheitsentschluss in die Hausordnung aufgenommen werden?
s.o.
-Dürfen kleinere Schönheitsreparaturen selbst ohne HV gemacht werden um Kosten zu sparen?
z.B. im Hausgang "Einzugsschleifer" überstreichen?
wenn alle Stimmberechtigten damit einverstanden sind, ja.

Die Hausverwaltung arbeitet für Euch und wird von Euch bezahlt. Somit entscheidet Ihr, die HV verwaltet nur (hat @nordanney ja schon geschrieben)

Meine Antworten beruhen aus dem, was ich durch meine Familie mitbekommen habe. Mehr weiss ich nicht.

Ihr Eigentümer dürft auch ausserhalb der Versammlungen miteinander reden und Hallo sowie Guten Tag sagen. Auf einen Kaffee darf man sich auch einladen. Inwieweit man Kontakte vertieft, sei einem selbst überlassen, aber fürs Reden, Sprechen, Kommunizieren und über den Bauträger tratschen sollte man immer Zeit haben. Das gilt für Eigentümer, die ihre Wohnungen beziehen sowie aber auch für andere Mieter.

Sorry, der letzte Satz ist einfach so aus mir hinausgeflossen:
Ihr habt da einige Probleme am Wickel, Du zerbrichst Dir den Kopf über die Ab- und Übernahme mit der Wärmebrücke, usw. Anscheinend fühlst Du Dich etwas hilflos ohne dem Wissen, was jetzt ansteht.

Ist Dir denn noch nie mal in den Sinn gekommen, mal mit anderen Eigentümern zu sprechen, ob sie ein gutes Gefühl haben, wie sie es so halten etc?
Ihr seid bzw werdet eine Gemeinschaft - jetzt ist der Zeitpunkt, damit anzufangen :)
 
T

toxicmolotof

Ihr meldet Euch dann mit zwei Personen an, habt aber nur ein Stimmrecht. Besitzer mehrerer Wohnungen haben auch nur ein Stimmrecht.
Das möchte ich so nicht stehen lassen. Es kommt drauf an was die Teilung der WEG vorsieht.

Ich habe zum Beispiel 320 Stimmrechte. :eek:
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Eigentümergemeinschaft, Hausgeld, Hausverwaltung/Ordnung bei ETW
Nr.ErgebnisBeiträge
1Was gehört zum Gemeinschaftseigentum? Aufgabe Hausverwaltung? 12
2Bausachverständiger bei ETW vom Bauträger sinnvoll? 11
3Bauträger in NRW. Kann jemand gute Bauträger empfehlen? 10
4Muss Bauträger Erdaushub entsorgen? 16
5Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen? 15
6Baubeschreibung von unserem Bauträger 13
7Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern 15
8Bauträger oder freier Architekt 26
9Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen? 12
10KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
11Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
12Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme 38
13Bauträger oder Generalunternehmer! Sicherheit? 30
14Grundstücke in Köln nur über Bauträger? 55
15Zugband Jalousie gerissen. Garantie gg. Bauträger? 16
16Zusätzliches Badezimmer über Bauträger oder nur Rohre legen? 10
17Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück 10
18Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
19Angebot Bauträger für Einfamilienhaus - Sind die Baukosten in Ordnung? 16
20Gewerke liefern keine Mängelbeseitigung bei Bauträger 10

Oben