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fraubauer
Schönen guten Tag.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich einen neuen Beitrag einstelle. Ich möchte in diesen alle meine Fragen zu o.g.
Themen einstellen. Und Danke für die vielen Tipps, welche ich hier schon erhalten habe!
Ich bzw. meine Nichte beziehen ja eine neue ETW in einem Wohnblock mit 5 Einheiten.
Der BT übergibt diese schlüsselfertigen Wohnungen bald den Eigentümern.
Unsere Fragen:
-Lt. KV vermittelt der Bauträger eine HV.
Ich gehe davon aus, dass diese zur Übergabe eine rechtsgültige Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.
Denn ab Übergabe haften ja die Eigentümer und nicht mehr der BT. Ist das so ok? Darf ich den BT dies so mitteilen?
-Wann treffen sich i.d.R. die neuen Eigentümer? Gleich nach Übergabe? Mit der Hausverwaltung?
-Was muß ich als Eigentümer bei diesen Versammlungen machen? Es wird wohl von den 5 Eigentümer
ein "Sprecher" ausgewählt, welcher mit der HV die Sachen bespricht? Oder?
-Habe ich als Eigentümer das Recht, alle Rechnungen (z.B. Pellets, Reparaturen etc.) zu sichten, um diese
zu kontrollieren? Oder läuft alles auf blindes vertrauen über die Hausverwaltung?
-Hat man das Recht bei Neuanschaffungen (z.B. Radunterstellung etc.) ein Gegenangebot zur HV einzuholen? Oder vermittelt alles die HV?
-Bringt die HV eine Hausordnung mit, oder wie wird diese geregelt? Können z.B. Vorschläge (z.B. sortieren des Mülls, Haustüre darf nicht eingerastet/offen sein etc.) durch Mehrheitsentschluss in die Hausordnung aufgenommen werden?
-Dürfen kleinere Schönheitsreparaturen selbst ohne HV gemacht werden um Kosten zu sparen?
z.B. im Hausgang "Einzugsschleifer" überstreichen?
-Wer bestimmt die Höhe des Hausgeld, welcher aktuell der BT festgesetzt hat?
Die HV oder die Gemeinschaft?
-Darf immer nur 1 pro Wohnung an dieser Versammlung teilnehmen, oder auch mal wir beide?
Für uns ist das mit der HV, Gemeinschaftsgremium etc. neu. Haben hier keine Erfahrung
Bitte entschuldigen Sie, dass ich einen neuen Beitrag einstelle. Ich möchte in diesen alle meine Fragen zu o.g.
Themen einstellen. Und Danke für die vielen Tipps, welche ich hier schon erhalten habe!
Ich bzw. meine Nichte beziehen ja eine neue ETW in einem Wohnblock mit 5 Einheiten.
Der BT übergibt diese schlüsselfertigen Wohnungen bald den Eigentümern.
Unsere Fragen:
-Lt. KV vermittelt der Bauträger eine HV.
Ich gehe davon aus, dass diese zur Übergabe eine rechtsgültige Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.
Denn ab Übergabe haften ja die Eigentümer und nicht mehr der BT. Ist das so ok? Darf ich den BT dies so mitteilen?
-Wann treffen sich i.d.R. die neuen Eigentümer? Gleich nach Übergabe? Mit der Hausverwaltung?
-Was muß ich als Eigentümer bei diesen Versammlungen machen? Es wird wohl von den 5 Eigentümer
ein "Sprecher" ausgewählt, welcher mit der HV die Sachen bespricht? Oder?
-Habe ich als Eigentümer das Recht, alle Rechnungen (z.B. Pellets, Reparaturen etc.) zu sichten, um diese
zu kontrollieren? Oder läuft alles auf blindes vertrauen über die Hausverwaltung?
-Hat man das Recht bei Neuanschaffungen (z.B. Radunterstellung etc.) ein Gegenangebot zur HV einzuholen? Oder vermittelt alles die HV?
-Bringt die HV eine Hausordnung mit, oder wie wird diese geregelt? Können z.B. Vorschläge (z.B. sortieren des Mülls, Haustüre darf nicht eingerastet/offen sein etc.) durch Mehrheitsentschluss in die Hausordnung aufgenommen werden?
-Dürfen kleinere Schönheitsreparaturen selbst ohne HV gemacht werden um Kosten zu sparen?
z.B. im Hausgang "Einzugsschleifer" überstreichen?
-Wer bestimmt die Höhe des Hausgeld, welcher aktuell der BT festgesetzt hat?
Die HV oder die Gemeinschaft?
-Darf immer nur 1 pro Wohnung an dieser Versammlung teilnehmen, oder auch mal wir beide?
Für uns ist das mit der HV, Gemeinschaftsgremium etc. neu. Haben hier keine Erfahrung