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dobbelhaus
Hallo,
ich habe zwar bei meinem Architekten nachgefragt, er hat den Bebauungsplan überflogen und gesagt „kein Problem“ aber dennoch möchte ich ganz sicher gehen, da die Sache nicht so einfach scheint. Es gibt wohl Gerichtsurteile darüber, einige davon gelesen, leider nicht schlauer geworden.
Ich möchte auf dem markierten Grundstück in NRW in einem Neubaugebiet ein „Doppelhaus“ mit zwei Eingangstüren und insg. 4 Wohneinheiten bauen. Jede Hälfte dieses Doppelhauses soll aus 2 fast Vollgeschossen + 1 Dachgeschoss bestehen. Erdgeschoss stellt eine Wohnung dar, OG sowie DG zusammen eine weitere Wohnung.
Es werden natürlich alles vorgegebenen Maße, Abstände usw. eingehalten.
Es geht lediglich darum, ob so ein Haus mit 4 Wohnungen auf diesem Grundstück gebaut werden darf.
Ich lade die relevanten Auszüge vom Bebauungsplan hoch und würde gerne Eure Meinung dazu haben.
Danke!
ich habe zwar bei meinem Architekten nachgefragt, er hat den Bebauungsplan überflogen und gesagt „kein Problem“ aber dennoch möchte ich ganz sicher gehen, da die Sache nicht so einfach scheint. Es gibt wohl Gerichtsurteile darüber, einige davon gelesen, leider nicht schlauer geworden.
Ich möchte auf dem markierten Grundstück in NRW in einem Neubaugebiet ein „Doppelhaus“ mit zwei Eingangstüren und insg. 4 Wohneinheiten bauen. Jede Hälfte dieses Doppelhauses soll aus 2 fast Vollgeschossen + 1 Dachgeschoss bestehen. Erdgeschoss stellt eine Wohnung dar, OG sowie DG zusammen eine weitere Wohnung.
Es werden natürlich alles vorgegebenen Maße, Abstände usw. eingehalten.
Es geht lediglich darum, ob so ein Haus mit 4 Wohnungen auf diesem Grundstück gebaut werden darf.
Ich lade die relevanten Auszüge vom Bebauungsplan hoch und würde gerne Eure Meinung dazu haben.
Danke!