Einbau bodentiefes Fenster & franz. Balkon, Altbau, 4.OG

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S

Simon2

Liebe Floristinnen,

ich habe heute die Finanzierung für den Kauf einer ETW im 4. OG eines Altbaus aus dem Jahr 1910 bekommen (d.h. Außenwände wohl sehr dick) und hoffe, den Kauf in den nächsten Wochen abschließen zu können. Ich möchte in einem Zimmer gerne ein bodentiefes Fenster, bzw. genauer gesagt eine doppelte Balkontür mit französischem Balkon, einbauen lassen. Im 5.OG ist direkt darüber ein genau solches Fenster eingebaut, möglich sollte es also sein.

Lässt sich das ohne Gerüst (das wohl sehr teuer wäre), d.h. vollständig aus der Wohnung heraus, umsetzen? Hat jemand von Euch eine ungefähre Schätzung was das kosten würde? Ggf. auch mit Gerüst, falls es anders nicht geht.

Tausend Dank,
Simon
 
N

niri09

Hallo , ich habe zwar keine Erfahrungen mit dem Umbau einer ETW aber bei unseren bodentiefen Fenster im OG hat die Firma keinen Gerüst gebraucht. Sie haben es ganz normal von innen aus angebracht.
 
H

hanse987

Dürft ihr überhaupt das Fenster ändern? Fenster gehören meines Wissens zum Gemeinschaftseigentum und es bedarf einer Zustimmung aller ob etwas geändert werden darf.
 
11ant

11ant

Im 5.OG ist direkt darüber ein genau solches Fenster eingebaut, möglich sollte es also sein.
Aha, dann frag´ doch da mal (?)

ich habe heute die Finanzierung für den Kauf einer ETW im 4. OG eines Altbaus aus dem Jahr 1910 bekommen (d.h. Außenwände wohl sehr dick)
Baujahr 1910 dürfte im 4. OG 25 cm Mauerstärke bedeuten. Bei Gründerzeit und frz. Balkon muß man schon Glück haben, wenn da kein Denkmalschutz mitreden will. Ist das im 5. OG eventuell deshalb weniger problematisch, weil das schon ein Dachgeschoss ist ?

Die Einschätzung, daß die Eigentümerversammlung zu fragen sei, teile ich.
 
S

Simon2

Danke Niri für die Info, das hilft mir schon mal weiter. Was hat denn der Einbau bei euch gekostet?

Natürlich werde ich den Umbau mit den anderen Eigentümern klären; wenn ich die Teilungserklärung richtig lese, hat im Normalfall sogar der Hausverwalter die Entscheidungsbefugnis bei allen Baumaßnahmen, die das Gemeineigentum betreffen.

Zum Thema Denkmalschutz: aus welchem Dokument sollte hervorgehen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht? Die Wohnung drüber ist tatsächlich im DG, allerdings ist die betreffende Wand auch dort eine normale Außenwand, keine Dachschräge o.ä.
 
H

hanse987

In Bayern z.B. findet beim Landesamt für Denkmalpflege eine Datenbank mit allen Baudenkmälern. Könnte mir vorstellen das es dies in jeden Bundesland gibt.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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