H
Hemi5.7
Hallo zusammen,
Beim Abriss einer Ruine hat die Abrissfirma mit einem Kettenfshrzeug die bis dato tadellose Einfahrt vor dem Grundstück eingedrückt.
Ich war nicht dabei, jedoch kann man davon ausgehen, dass die Einfahrt nicht geschützt wurde.
Muss der Abrissunternehmer den Schaden ersetzen?
Beim Abriss einer Ruine hat die Abrissfirma mit einem Kettenfshrzeug die bis dato tadellose Einfahrt vor dem Grundstück eingedrückt.
Ich war nicht dabei, jedoch kann man davon ausgehen, dass die Einfahrt nicht geschützt wurde.
Muss der Abrissunternehmer den Schaden ersetzen?