Y
ypg
Ich weiß ja jetzt nicht, was Du am Telefon kommuniziert hast, aber einen VertrG bestand ja wohl . Du hast hier Deine Grundrisse diskutieren lassen.Ich zitiere:
- Rechnung: Rechtsgrundlos, kein Vertrag, weise Rechnung als rechtsgrundslos zurück
- Ohne genehmigungsfähigen Entwurf, kein Werkvertrag, ergo kein Anspruch auf Honorar
- Wenn Entwurf genehmigungsfähig, dann Honorar, sonst nicht, basierend auf Bruttobausumme (die gibt es ja noch nicht...)
- Das einzige was er kriegen kann: Materialaufwendungen (Drucker, Papier, Post...)
Das, was Du jetzt machst, ist schäbig,
Jetzt bist aber Du böse!Ich habe absolut 0 Transparenz darüber wie viel er für die jeweilige LP angesetzt hat da ich auch kein Angebot habe. Hier könnte man Kalkül unterstellen, wenn man böse wäre, indem er jetzt im Nachgang die Phasen so bewertet wie er lustig ist.