Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung

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Reviloo

Hallo zusammen,

wir sind an einem Baugrundstück dran, wo der Bebauungsplan ein paar Fragen bei mir aufwirft.

Wir würden gerne ca. 150-160 m² groß bauen.
Das gewünschte Grundstück hat ziemlich genau 500 m. Der "Baukörper" soll ca. 9 x 12 Meter betragen.

Der Bebauungsplan legt folgendes fest:
Zahl der Vollgeschosse: I
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,4
Traufhöhe: 4,5 Meter
Firsthöhe: 7,0 Meter
Dachform: GD
Dachneigung: 15-45 °

Bundesland: NRW


Was nun für mich nicht ganz verständlich ist:
Die Geschossflächenzahl besagt, dass wir theoretisch 200 m² Wohnfläche haben dürfen.
Verstehe ich es richtig, dass durch die Einschränkung "Zahl der Vollgeschosse = 1" die Wohnfläche im OG bei maximal 75 % des Erdgeschosses liegen darf? Um es einfacher zu rechnen bspw. im EG 100 m² und im OG 75 m²?
Wie wichtig ist da die "Lichte Höhe"? Wie genau werden die 75 % des OGs berechnet im Bezug auf die Schrägen?
Beim Kniestock zwischen 1,0 und 2,0 Meter wird Fläche zu 50 % in die Wohnfläche berechnet (korrigiert mich bitte, wenn ich was falsch verstanden habe). Was genau besagt dann die "Lichte Höhe", die 2,30 Meter betragen muss bzgl. der Wohnflächenberechnung?

Wie genau können wir hier planen?

Eine Überlegung wäre, im OG die Räume "nutzbarer" zu machen, in dem man irgendwie mit Gauben baut.

Wenn ich es richtig verstehe, haben wir hier durch den Bebauungsplan auch Spielräume.

Untergeordnete Bauteile (Vorbauten, Erker, Zwerchgiebel) dürfen in den festgesetzten
WA 2- und WA 3- Gebieten auf maximal 2/3 der Baukörperlänge die
maximale Traufhöhe überschreiten (siehe auch Festsetzungen C.13 Dachaufbauten
/ Dacheinschnitte).

Was würdet ihr empfehlen bzw. wie würdet ihr hier drauf bauen?
Vom Grundriss her Interessant finden wir bspw. das Haus "Auro" von "Kern-Haus". Dort steht jedoch, dass dies in NRW nicht als 1 Vollgeschoss durchgehen würde - ich verstehe nicht warum?

Wichtig sind 3 Kinderzimmer und ein Büro.

Vielleicht könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Beim Suchen hier im Forum habe ich leider bisher auch noch nichts finden können.

Besten Dank und viele Grüße
Reviloo
 
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K

KEVST

Bin da jetzt nicht vom Fach, aber warum das Auro 2 Vollgeschosse hat verstehe ich auch nicht. 12m x 9m ergeben 108qm Grundfläche. Das OG darf demnach auf max 81qm eine Lichte Höhe von 2,3m haben. Hier liegt man sogar mit der Gesamtwohnfläche vom 70qm weit drunter.
Das verwirrt mich jetzt auch
 
11ant

11ant

Beim Kniestock zwischen 1,0 und 2,0 Meter wird Fläche zu 50 % in die Wohnfläche berechnet (korrigiert mich bitte, wenn ich was falsch verstanden habe). Was genau besagt dann die "Lichte Höhe", die 2,30 Meter betragen muss bzgl. der Wohnfächenberechnung?
Alles unterhalb einem Meter Höhe fällt voll aus der Berechnung raus, und zwischen einem und zwei Metern Höhe zählt die Fläche halb - ob an diesen virtuellen Linien tatsächlich Kniestöcke oder Drempel oder nichts stehen, ist dabei nicht relevant. Lichte Höhe meint, wie groß ein Mensch sein kann, der sich auf dem Fertigfußboden stehend an der Decke nicht den Kopf stößt. Die Höhe 2,30 m interessiert bei der Wohnflächenberechnung selbst nicht, wohl aber für die Vollgeschoßfrage und eben deren Flächenberechnung. D.h. hier zählen alle Flächen unter 2,30 m nicht und darüber voll. Da sich die auf der Website genannten Flächen des Auro (70 qm DG zu 87 qm EG) allerdings auf die Wohnflächenberechnung (also die mit der 2,0-Meter-Relevanz) und nicht auf die vollgeschoßrelevanten 2,3-Meter-Flächen beziehen, gehe ich davon aus, daß das Auro die Eingeschossigkeit erfüllt und die Aussage es gehe nicht auf der Fehlannahme basiert, 70:87 seien hier schon die relevant zu vergleichenden Flächen (da lägen 80% natürlich über 75%). Das Auro hat allerdings 75 cm Kniestock und eine augenscheinlich eingehaltene Drittelbegrenzung der Zwerchgiebel. Der Hausanbieter ist bundesweit tätig, also auch in Bundesländern mit 66.66%-Vollgeschossgrenze, und mit der Problematik gewiß vertraut. Ich gehe daher davon aus, daß es nicht nur in NRW so möglich sein sollte und in den 75%-Bundesländern sogar mit etwas mehr Kniestock. Beim Arbeitszimmer-Zwerchhaus wäre andernfalls noch eine Einsparmöglichkeit, das Ankleidenzwerchhaus sehe ich wegen der Treppen-Kopfhöhe nicht streichbar. Stelle Dich hier mal mit dem ausgefüllten Fragebogen vom Kopf der Grundriss-Rubrik vor, dann kann man konkreter über Alternativen reden - in der auf der Website präsentierten Form des Auro mit Kniestock 75 cm sehe ich es bis zum Gegenbeweis als möglich an. Daher verwirrt die Aussage "Anzahl der Vollgeschosse: 2 in allen Bundesländern außer Saarland" auch mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Beim Kniestock zwischen 1,0 und 2,0 Meter wird Fläche zu 50 % in die Wohnfläche berechnet (korrigiert mich bitte, wenn ich was falsch verstanden habe).
Alles unterhalb einem Meter Höhe fällt voll aus der Berechnung raus, und zwischen einem und zwei Metern Höhe zählt die Fläche halb
Nein, das gilt bei Wohnflächenberechnung im zB Wohnungsbau. Und ich glaube, Deine Erklärung ist auch etwas verknotet und dadurch fehlerbehaftet. Und ehrlich: sie ist total verwirrend zu lesen

Die Geschossflächenzahl bezieht sich nur auf Vollgeschosse.

Um eine Vollgeschossigkeit zu vermeiden:
Die 75% beziehen sich auf die lichte Raumhöhe von 2,30 (vorausgesetzt, Deine Zahlen gelten für Dein Bundesland - andere Bundesländer haben 2/3 Fläche oder eine lichte Raumhöhe von 2,20 (?).
Es geht hierbei um die Definition der Vollgeschossigkeit. Da zählt dann tatsächlich nur die Fläche, die eine Raumhöhe von 2,30 hat, der Rest zählt nicht.

Du könntest also inkl der Terrasse 200qm überbauen. Beim Dachgeschoss dann aufpassen, dass Du nicht in die Volgeschossigkeit kommst:
Vermitteln über KS und Dachneigung. Du könntest also, wenn Mauern nur Striche wären, 350qm bauen.
Willst Du aber gar nicht. Wenn Du Deine 9 x 12 nimmst und mit 150er KS planst, .... nimm einfach mal ein Karoblatt und zeichne Dir den Schnitt. Dann kannst Du schnell erkennen, wie Dein Häusle aussehen kann, wenn Du die Fläche von 75% einhälst.
Was ist das für ein Dach?

Das Auro bekommt durch seine zwei Giebel in Kombi mit steilem Dach und KS seine 2-Geschossigkeit.
 
South

South

Das was ypg schrieb zum ²

Die Landesbauordnung sagt folgendes: „Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat. “
 
11ant

11ant

Nein, das gilt bei Wohnflächenberechnung im zB Wohnungsbau. Und ich glaube, Deine Erklärung ist auch etwas verknotet
Richtig, und das habe ich auch nicht anders behauptet: ich ging auf die 1,0 und 2,0 Meter nur ein, weil sie in der Frage des TE vorkamen, und sie sind nur für die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung oder DIN relevant - allerdings sind in den Prospektangaben des genannten Hausmodells die Wohnflächenangaben genannt, die ich für die abschlägige Einschätzung "verantwortlich" hielt. Also nochmal: Nicht- und Halbanrechnung in der Frage der einen oder anderen Wohnflächennorm interessieren nur dort, für das Vollgeschoss sind im DG 2,3 m lichte Höhe maßgeblich, bzw. im KG 1,4 m mittleres Herausgucken aus dem ursprünglichen Gelände. Unter 2,3 m lichter Höhe sind Flächen im DG also nicht relevant - außer in Berlin und Brandenburg, die nur Vollgeschosse kennen, sofern es Geschosse mit Aufenthaltsräumen sind.
Was ist das für ein Dach?
Das Auro bekommt durch seine zwei Giebel in Kombi mit steilem Dach und KS seine 2-Geschossigkeit.
GD meint hier wohl zusammenfassend die Gattung aller Geneigtdächer. Wieso das Auro schon mit nur 75 cm Kniestock nach Anbieterangaben außer im Saarland ein Zweigeschosser sein soll, habe ich noch nicht nachvollzogen. Ich denke jedoch, wenn, dann so knapp, daß man das mit einem Erker im EG wieder weggerechnet bekäme. Oder aber man nimmt gleich einen konsequenten Staubsaugerkniestock von 50 cm (oder mauert teilweise noch Drempel ab). Also wenn es partout das Auro werden sollte, gäbe es wohl Mittel und Wege. Ich sehe es jedenfalls nicht weit von einem hier möglichen Hauskörper weg liegen, somit mag es dem TE als Vorstellungsstütze dienen, was auf seinem Grundstück ginge.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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