D
DG
Jein. Es kommt immer darauf an, ob die Belange des Nachbarn überhaupt tangiert sind oder nicht, was man wiederum nur am Einzelfall erklären kann.Was heißt das denn? Kann der mir eine Stadtvilla verwehren, wenn ihm die nicht gefällt oder wie? vorausgesetzt, ich halte alles Abstandsflächen ein, das wäre doch aber ein starkes Ding, wenn dem so wäre.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Aufpassen sollte man allerdings im vereinfachten genehmigungsverfahren (Freistellung), weil dort die Prüfbehörde (Bauamt) mehr oder weniger "übergangen" bzw. durch eigene Überprüfung ersetzt wird. Wenn dort Nachbarbelange nicht berücksichtigt werden, die aber hätten berücksichtigt werden müssen, liefert man einem etwaig geschädigten Nachbarn reichlich Verhandlungsmasse.
MfG
Dirk Grafe