kati1337
Guten Tag,
ich habe unseren Bebauungsplan gewälzt, dort steht nichts zum Thema Einfriedung. Ich habe jetzt nochmal beim Amt nachgefragt und warte auf Antwort, ob es besondere Regelungen gibt, aber soweit ich das sehe gilt einfach Rheinland-Pfälzisches Recht.
Da habe ich bisher aber auch nicht viel gefunden außer: Wenn der Nachbar aus gutem Grund verlangt muss man einfrieden, ansonsten: man darf, aber auf dem eigenen Grundstück, außer man spricht sich ab - dann auch auf der Grenze.
Ich lege gar keinen Wert auf eine Einfriedung direkt auf der Grenze, würde gerne auf eigene Kosten einfrieden und auch nicht zu hoch - 1,2 reicht zur Not. Mir geht's nur drum, dass wir wissen wo unser Grund aufhört und bis wohin man Zeug pflanzen kann.
Nun finde ich im Baurecht von RLP nur dies:
Sehe ich das richtig, dass das nur gilt falls wir zu nem landwirtschaftlichen Grundstück abgrenzen?
Was müssen wir denn für nen Abstand halten zur Grenze, mit unserem 1,20m Zaun? Dürften wir auch 1,80m Zaun bauen? Dazu steht im Text:
Ich glaube nicht, dass hier irgendwas spezielles als "ortsüblich" gilt. Manche haben Stabmattenzäune. Manche Maschendraht.
Last but not least: Was wäre denn eine möglichst günstige Art eine feste Einfriedung zu errichten? Stabmatte (ohne diese fürchterlichen Plastikteile) finde ich ganz okay optisch. Maschendraht ist natürlich bisschen altbacken, könnte ich aber auch damit leben. Ich würde da sowieso davor Pflanzen setzen, weswegen mir's nicht sonderlich wichtig ist. Nur Unsummen kosten sollte es nicht mehr.
ich habe unseren Bebauungsplan gewälzt, dort steht nichts zum Thema Einfriedung. Ich habe jetzt nochmal beim Amt nachgefragt und warte auf Antwort, ob es besondere Regelungen gibt, aber soweit ich das sehe gilt einfach Rheinland-Pfälzisches Recht.
Da habe ich bisher aber auch nicht viel gefunden außer: Wenn der Nachbar aus gutem Grund verlangt muss man einfrieden, ansonsten: man darf, aber auf dem eigenen Grundstück, außer man spricht sich ab - dann auch auf der Grenze.
Ich lege gar keinen Wert auf eine Einfriedung direkt auf der Grenze, würde gerne auf eigene Kosten einfrieden und auch nicht zu hoch - 1,2 reicht zur Not. Mir geht's nur drum, dass wir wissen wo unser Grund aufhört und bis wohin man Zeug pflanzen kann.
Nun finde ich im Baurecht von RLP nur dies:
Sehe ich das richtig, dass das nur gilt falls wir zu nem landwirtschaftlichen Grundstück abgrenzen?
Was müssen wir denn für nen Abstand halten zur Grenze, mit unserem 1,20m Zaun? Dürften wir auch 1,80m Zaun bauen? Dazu steht im Text:
Ich glaube nicht, dass hier irgendwas spezielles als "ortsüblich" gilt. Manche haben Stabmattenzäune. Manche Maschendraht.
Last but not least: Was wäre denn eine möglichst günstige Art eine feste Einfriedung zu errichten? Stabmatte (ohne diese fürchterlichen Plastikteile) finde ich ganz okay optisch. Maschendraht ist natürlich bisschen altbacken, könnte ich aber auch damit leben. Ich würde da sowieso davor Pflanzen setzen, weswegen mir's nicht sonderlich wichtig ist. Nur Unsummen kosten sollte es nicht mehr.
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