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trksglm
Hallo liebe Leute!
Wir haben einen Teil eines großen Grundstücks erworben.
Das große Grundstück ist in drei Teile geteilt und die beiden hinteren Grundstücke mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht versehen.
Mit dem Nachbarschaftsrecht in Brandenburg ist geregelt, dass von der Straße aus der rechte Nachbar auf für die Einfriedung der Grundstücksgrenze zuständig ist.
Wie sieht es aber mit Hammergrundstücken aus?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Wir haben einen Teil eines großen Grundstücks erworben.
Das große Grundstück ist in drei Teile geteilt und die beiden hinteren Grundstücke mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht versehen.
Mit dem Nachbarschaftsrecht in Brandenburg ist geregelt, dass von der Straße aus der rechte Nachbar auf für die Einfriedung der Grundstücksgrenze zuständig ist.
Wie sieht es aber mit Hammergrundstücken aus?
Vielen Dank.
Liebe Grüße