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HorstHuf
Hallo, wir möchten ein Grundstück kaufen. Wir hatten schon einen Termin beim Notar wo dieser uns eröffnete, dass im Grundbuch noch ein Vorkaufsrecht der ehemaligen Pächter eingetragen ist. Die Verkäuferin wusste davon angeblich nichts, sie hat das Grundstück vor Jahren geschenkt bekommen. Der Pachtvertrag ist 2014 ausgelaufen und die Pächter haben das Grundstück geräumt. Wir wissen durch die Nachbarn, dass die Pächter das Grundstück damals gerne gekauft hätten und es deshalb zu gerichtlichen Streitigkeiten kam. Also muss die Verkäuferin eigentlich von dem Vorkaufsrecht gewusst haben, denn das wird ja die Ursache für die Auseinandersetzungen gewesen sein. Wie dem auch sei, wenn sie vor drei Jahren -zum Zeitpunkt des Auslaufens des Pachtvertrages- den Pächtern gesagt hat "ich verkaufe zur Zeit nicht", sind die ehemaligen Pächter verpflichtet das VK-Recht zu löschen? Und wie läuft das praktisch ab? Ich bin gespannt auf Ihre Antworten, vielen Dank im Voraus!