S
Spiderschwein
Guten Abend, ich habe mehrere Fragen zur WK-Hamburg :):
Wäre klasse, wenn ihr die ein oder andere Frage beantworten könntet ;)
1. Die Gesamtwohnfläche eines selbstgenutzten Hauses soll bei einem 6 Personen Haushalt nicht über 166,65 qm sein, abzüglich 10% = 149,985qm, ist das richtig? Ist dies nicht etwas knapp kalkuliert bei einem 6 Personen Haushalt? Gibt es ggf. Ausnahmen, wo eine Förderung noch möglich wäre? Die meisten Häuser ermöglichen in dieser Größenordnung meist nur ein Wohnzimmer, ein Elternzimmer und zwei Schlafzimmer, was bei 6 Personen einen Platzmangel auslösen würde. Erst ab ca. 180 qm Wohnfläche ist der Platzbedarf zufriedenstellend zu erfüllen.
2.1 Wird ein vollunterkellerter Keller zur Wohnfläche gezählt? Der Keller soll beheizt werden, weil ein großer Hobbyraum, ein Abstellraum und Hauswirtschaftsraum eingerichtet werden sollen.
2.2. Wie sieht es mit einer überdachten Terrasse aus? Wird sie auch zur Wohnfläche gezählt? Gibt es in dieser Hinsicht vielleicht lockere Bestimmungen, schließlich wird es noch knapper mit der Wohnfläche, wenn ein Teil der Terrasse zusätzlich hinzugerechnet werden würde.
3. Die Gesamtkosten sollen ja ca. 380000€ für den Hausbau nicht überschreiten, ist damit auch der Grundstückspreis gemeint?
Wenn ja, wie wird es gehandhabt, wenn das Grundstück schon vor dem Hausbau separat erworben und ggf. bereits abbezahlt wurde?
Außerdem sind die Grundstückskosten in Hamburg sehr hoch, was dazu führt, das ein 6-Personenhaus im Schnitt mit allen Baunebenkosten ohne Grundstück nicht mehr als 230-250000€ kosten darf, was jedoch nahezu unmöglich ist.
4. Wie sieht es aus, wenn Kinder eine geringfügige Beschäftigung nachgehen und gleichzeitig studieren, wird dieses Einkommen dennoch in das Haushaltseinkommen mit eingerechnet?
5. Wie genau wird der Zinssatz von 0.6% auf Marktzinsniveau in Anbetracht des Einkommens angehoben? Wie würde sich der Zinssatz ändern, wenn das Einkommen sich innerhalb der vier Jahren nicht geändert hätte?
6. Werden generell alle Anforderungen und Regeln sehr strikt gehandhabt oder gibt es in der ein oder anderen Sache kleine Ausnahmen oder Sonderregelungen? Die Problematik liegt nämlich darin, dass ein sechs Personenhaushalt in Deutschland eher ungewöhnlich ist, besonders kompliziert zeigt es sich bei größeren Kindern über 18, die anfangen zu studieren und folglich etwas mehr Platz und Ruhe benötigen und neben einem Wohnzimmer, einem Elternzimmer noch 4 Kinderzimmer nötig sind, was jedoch nach der eingeschränkten Vorgabe einfach nicht klappt. Selbst 3 Kinderzimmer werden sehr schwierig.
Gruß
Spiderschwein
Wäre klasse, wenn ihr die ein oder andere Frage beantworten könntet ;)
1. Die Gesamtwohnfläche eines selbstgenutzten Hauses soll bei einem 6 Personen Haushalt nicht über 166,65 qm sein, abzüglich 10% = 149,985qm, ist das richtig? Ist dies nicht etwas knapp kalkuliert bei einem 6 Personen Haushalt? Gibt es ggf. Ausnahmen, wo eine Förderung noch möglich wäre? Die meisten Häuser ermöglichen in dieser Größenordnung meist nur ein Wohnzimmer, ein Elternzimmer und zwei Schlafzimmer, was bei 6 Personen einen Platzmangel auslösen würde. Erst ab ca. 180 qm Wohnfläche ist der Platzbedarf zufriedenstellend zu erfüllen.
2.1 Wird ein vollunterkellerter Keller zur Wohnfläche gezählt? Der Keller soll beheizt werden, weil ein großer Hobbyraum, ein Abstellraum und Hauswirtschaftsraum eingerichtet werden sollen.
2.2. Wie sieht es mit einer überdachten Terrasse aus? Wird sie auch zur Wohnfläche gezählt? Gibt es in dieser Hinsicht vielleicht lockere Bestimmungen, schließlich wird es noch knapper mit der Wohnfläche, wenn ein Teil der Terrasse zusätzlich hinzugerechnet werden würde.
3. Die Gesamtkosten sollen ja ca. 380000€ für den Hausbau nicht überschreiten, ist damit auch der Grundstückspreis gemeint?
Wenn ja, wie wird es gehandhabt, wenn das Grundstück schon vor dem Hausbau separat erworben und ggf. bereits abbezahlt wurde?
Außerdem sind die Grundstückskosten in Hamburg sehr hoch, was dazu führt, das ein 6-Personenhaus im Schnitt mit allen Baunebenkosten ohne Grundstück nicht mehr als 230-250000€ kosten darf, was jedoch nahezu unmöglich ist.
4. Wie sieht es aus, wenn Kinder eine geringfügige Beschäftigung nachgehen und gleichzeitig studieren, wird dieses Einkommen dennoch in das Haushaltseinkommen mit eingerechnet?
5. Wie genau wird der Zinssatz von 0.6% auf Marktzinsniveau in Anbetracht des Einkommens angehoben? Wie würde sich der Zinssatz ändern, wenn das Einkommen sich innerhalb der vier Jahren nicht geändert hätte?
6. Werden generell alle Anforderungen und Regeln sehr strikt gehandhabt oder gibt es in der ein oder anderen Sache kleine Ausnahmen oder Sonderregelungen? Die Problematik liegt nämlich darin, dass ein sechs Personenhaushalt in Deutschland eher ungewöhnlich ist, besonders kompliziert zeigt es sich bei größeren Kindern über 18, die anfangen zu studieren und folglich etwas mehr Platz und Ruhe benötigen und neben einem Wohnzimmer, einem Elternzimmer noch 4 Kinderzimmer nötig sind, was jedoch nach der eingeschränkten Vorgabe einfach nicht klappt. Selbst 3 Kinderzimmer werden sehr schwierig.
Gruß
Spiderschwein