F
flowschi
Hallo,
wir sind in der finalen Planung unseres EFHs mit Keller.
Durch die Neuerungen der KFW-Förderung ab 24.01.2020 bietet es sich an, dass wir im Keller eine Einliegerwohnung unterbringen. Für die Planung im Keller ist das kein Problem, allerdings stellt sich die Frage nach dem Zugang.
Aktuell ist der Zugang in den Keller über die Kellertreppe im Flur geplant. Hier befindet man sich aber schon mehr oder weniger innerhalb der Hauptwohnung.
Gibt es hier eine Einschränkung für die Definition einer Einliegerwohnung und KFW-Förderung?
Oder reicht es aus, wenn die Einliegerwohnung im Keller durch eine eigene Tür begehbar ist - egal wie man zu dieser Tür gelangt?
Ich habe bei der KFW angerufen, aber auf jegliche meiner Fragen hieß es: "Das müssen Sie ihren Energieberater fragen".
Der Energieberater ist noch im Urlaub, und ich möchte die Zeit währenddessen aber schon sinnvoll für weitere Planungen nutzen.
Mein Finanzierer sieht da kein Problem mit unserem Grundriss.
Da ich im Netz auch verschiedene und teils widersprüchliche Aussagen lese, erhoffe ich mir über diesen Post Klarheit.
Im Anhang unser EG. Treppe rechts führt hinab zum Keller.
Weiß es hier jemand genauer?
Vielen Dank!
wir sind in der finalen Planung unseres EFHs mit Keller.
Durch die Neuerungen der KFW-Förderung ab 24.01.2020 bietet es sich an, dass wir im Keller eine Einliegerwohnung unterbringen. Für die Planung im Keller ist das kein Problem, allerdings stellt sich die Frage nach dem Zugang.
Aktuell ist der Zugang in den Keller über die Kellertreppe im Flur geplant. Hier befindet man sich aber schon mehr oder weniger innerhalb der Hauptwohnung.
Gibt es hier eine Einschränkung für die Definition einer Einliegerwohnung und KFW-Förderung?
Oder reicht es aus, wenn die Einliegerwohnung im Keller durch eine eigene Tür begehbar ist - egal wie man zu dieser Tür gelangt?
Ich habe bei der KFW angerufen, aber auf jegliche meiner Fragen hieß es: "Das müssen Sie ihren Energieberater fragen".
Der Energieberater ist noch im Urlaub, und ich möchte die Zeit währenddessen aber schon sinnvoll für weitere Planungen nutzen.
Mein Finanzierer sieht da kein Problem mit unserem Grundriss.
Da ich im Netz auch verschiedene und teils widersprüchliche Aussagen lese, erhoffe ich mir über diesen Post Klarheit.
Im Anhang unser EG. Treppe rechts führt hinab zum Keller.
Weiß es hier jemand genauer?
Vielen Dank!