Xinette
wir haben ein Baugrundstück reserviert. Die Bauauflagen sind aber so einschränkend, das wir einfach kein passendes Haus finden.
Am schlimmsten ist diese
Eingeschossige Bauweise:
In den Baugebieten WA und MDe darf die Traufhöhe von Satteldächern maxi- mal 3,75 m, die Firsthöhe maximal 9,00 m über der Normalhöhe liegen.
Die Traufhöhe von Pultdächern (nied- rigere horizontale Dachkante) darf maximal 5,00 m, die Firsthöhe (höhere horizontale Kante) darf maximal 7,00 m über der Normalhöhe liegen.
Bei Pultdächern mit einem gestaffelten Obergeschoss darf die Höhe der hori- zontalen Dachfläche (Dachterrasse) maximal 3,25 m über der Normal- höhe liegen. Massive Brüstungen als Begrenzung oberhalb dieser Höhe sind nicht erlaubt.
Die Dachziegel dürfen nur matte, rote tonziegel sein.
Habt Ihr ähnliche Auflagen oder es das hier wirklich nur ein sonderfall?
Wir brauchen halt auch Platz für 3 Kinder.
Glg Sandra
Am schlimmsten ist diese
Eingeschossige Bauweise:
In den Baugebieten WA und MDe darf die Traufhöhe von Satteldächern maxi- mal 3,75 m, die Firsthöhe maximal 9,00 m über der Normalhöhe liegen.
Die Traufhöhe von Pultdächern (nied- rigere horizontale Dachkante) darf maximal 5,00 m, die Firsthöhe (höhere horizontale Kante) darf maximal 7,00 m über der Normalhöhe liegen.
Bei Pultdächern mit einem gestaffelten Obergeschoss darf die Höhe der hori- zontalen Dachfläche (Dachterrasse) maximal 3,25 m über der Normal- höhe liegen. Massive Brüstungen als Begrenzung oberhalb dieser Höhe sind nicht erlaubt.
Die Dachziegel dürfen nur matte, rote tonziegel sein.
Habt Ihr ähnliche Auflagen oder es das hier wirklich nur ein sonderfall?
Wir brauchen halt auch Platz für 3 Kinder.
Glg Sandra