Einstellung einer Zeitrafferkamera zum Hausaufbau

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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nathi

nathi

Wiki ist nicht immer richtig oder aktuell
Da hab ich gar nicht reingeguckt. Das ist mehr meine Erfahrung als Amateurfotograf. Was gab es denn für Änderungen, die sie eingeschränkt haben?

Die Panoramafreiheit bezieht sich auf öffentliche Gebäude und Bauwerke, sofern ich mich erinnere...
Nö. Das meint eigentlich, dass man vom öffentlichen Raum sichtbare, dauerhafte Sachen fotografieren (und die Bilder auch veröffentlichen) darf. Hilfsmittel sind dabei allerdings verboten, also nicht auf eine Leiter steigen, auch die genannte Drohne ist ein Hilfsmittel.

Wenn ich gezielt durch ein Fenster eine Person fotografiere, habe ich damit halt die Person fotografiert, das fällt logischerweise nicht unter die Panoramafreiheit.

Was meinst Du: darf jemand Deine Mutter fotografieren oder filmen, wie sie jeden Tag zum Briefkasten geht? Auch wenn derjenige diese Aufnahmen nur für seine Zwecke benutzt und nicht verteilt?
Angenommen der Briefkasten ist außen angebracht und von der Straße aus sichtbar und der Mensch fotografiert vom öffentlichen Raum aus ohne Hilfsmittel, dann ist das natürlich erlaubt. Veröffentlichen darf er die Bilder nicht.

Wenn ich mein Haus auf meinem Grundstück fotografieren will, darf mir das sowieso keiner verbieten, ganz unabhängig von der restlichen Diskussion. Wenn dabei irgendwelche Handwerker durch's Bild laufen, so sind sie nun mal nicht das Fotomotiv. Zumal man ihnen normalerweise wohl sagen wird, dass man eine Zeitrafferaufnahme vom Hausbau machen will. Das dürfte inzwischen auch etwas ganz übliches sein, was ein Bauarbeiter kennen sollte und was mittlerweile eben zum Beruf gehört.
 
Y

ypg

Da hab ich gar nicht reingeguckt. Das ist mehr meine Erfahrung als Amateurfotograf. Was gab es denn für Änderungen, die sie eingeschränkt haben?

Nö. Das meint eigentlich, dass man vom öffentlichen Raum sichtbare, dauerhafte Sachen fotografieren (und die Bilder auch veröffentlichen) darf. Hilfsmittel sind dabei allerdings verboten, also nicht auf eine Leiter steigen, auch die genannte Drohne ist ein Hilfsmittel.
Da weisst Du mehr als ich Ist nicht so mein Genre... schau doch noch mal selbst in Google: da gab es wohl ein Verfahren, welches aber abgefedert wurde.

Wenn ich gezielt durch ein Fenster eine Person fotografiere, habe ich damit halt die Person fotografiert, das fällt logischerweise nicht unter die Panoramafreiheit.
Natürlich hat das nichts mit Panoramafreiheit zu tun, aber mit Persönlichkeitsrechten - auch, wenn nicht gezielt die Person fokussiert wurde, sondern das Haus.


Angenommen der Briefkasten ist außen angebracht und von der Straße aus sichtbar und der Mensch fotografiert vom öffentlichen Raum aus ohne Hilfsmittel, dann ist das natürlich erlaubt. Veröffentlichen darf er die Bilder nicht.
Da kommt es wieder auf den Grund an: wenn der Fotograf sich dann den Film in seinem Kämmerchen anschaut und unfeine Sachen dabei macht, also die briefeholende Person für seine Fantasien missbraucht, dann sind da sehr wohl Persönlichkeitsrechte verletzt - und zwar gravierend! Auch wenn keiner davon weiss!

Man muss also oft den Einzelfall betrachten - Pauschalisierungen sind nicht angebracht.


... Wenn dabei irgendwelche Handwerker durch's Bild laufen, so sind sie nun mal nicht das Fotomotiv.
Das ist dann aber vom Fotografen zu beachten - Egoismus und eine sagen wir mal zu lockere Einstellung ist da falsch.

Zumal man ihnen normalerweise wohl sagen wird, dass man eine Zeitrafferaufnahme vom Hausbau machen will. Das dürfte inzwischen auch etwas ganz übliches sein, was ein Bauarbeiter kennen sollte und was mittlerweile eben zum Beruf gehört.
Ja, in der heutigen Zeit der Medien wie FB, Smartphones etc. wird zwar einiges gelockert gesehen und vorausgesetzt, dass etwas "üblich" ist. Man sagt auch, dass einiges in der heutigen Zeit toleriert werden muss, dennoch ist es eben für andere Menschengruppen nicht üblich, nur weil es für Dich üblich ist.

Du solltest Dir einfach mal Situationen vorstellen, wo Du in der Defensive wärst und nicht das Hausrecht inne hast. Möchtest Du da nicht respektvoll über Vorgehensweisen aufgeklärt werden?
Du musst ja nicht genau dann fotografieren oder filmen, wenn der Polier durch Dein Bild läuft.

Übrigens hat Martina erwähnt, dass das Hausrecht immer noch die Baufirma hat... da kennt sie sich wieder rechtlich besser aus.

Gruss Yvonne
 
nathi

nathi

Übrigens hat Martina erwähnt, dass das Hausrecht immer noch die Baufirma hat... da kennt sie sich wieder rechtlich besser aus.
Das müsste doch aber im Werkvertrag stehen? Bei uns steht jedenfalls davon nichts, fänd ich auch etwas merkwürdig, wenn ich nicht mehr das Recht hätte, mein eigenes Grundstück zu betreten. Klar, beim Bauträger ist das natürlich was anderes.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Das müsste doch aber im Werkvertrag stehen? Bei uns steht jedenfalls davon nichts,
Das würde mich sehr wundern, aber klar, es gibt auch - wie immer - Ausnahmen.

fänd ich auch etwas merkwürdig, wenn ich nicht mehr das Recht hätte, mein eigenes Grundstück zu betreten.
Das Hausrecht beim Bau über GU/GÜ/BT bedeutet nicht, daß Du Deinen Grund und Boden nicht betreten darfst. Es bedeutet vielmehr, daß Du, als Auftraggeber - keine Weisungsbefugnis hast und das ist aus unterschiedlichen Gründen auch gut so.

Klar, beim Bauträger ist das natürlich was anderes.
Nein.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

toxicmolotof

Wenn ich nach den Aufnahmen die Gesichter verpixle sehe ich überhaupt kein Problem. Ist halt was Arbeit.

Man will ja keine Nahaufnahmen von Handwerkerdekoltes machen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Trotzdem bin ich weiter auf dem Standpunkt, dass ich den Aufbau meines Hauses, für private Zwecke filmen darf.
Darfst Du auch; Du mußt entweder dafür Sorge tragen, daß Gesichter von Personen auf dem Film unkenntlich gemacht werden (Vorschlag Tox und vmtl. ne Menge zusätzlicher Arbeit) oder halt deren Zustimmung einholen.

Außerdem sagt sich "Privat" so leicht ... kannst Du generell ausschließen, daß Du Teile daraus mit Freunden/Verwandten teilst und weißt Du weiters, wie sie ihrerseits mit dem Filmmaterial umgehen? Vlt. wiederum Freunden auf fb, google+, twitter & Co. senden ...?

Aber ich finde es Übel, dass sich immer wieder Menschen in das Leben oder Tun von anderen einmischen müssen, weil sie sich durch Hartz 4 Fernsehen, Whistleblower oder die Zeitung mit 4 Buchstaben anstacheln lassen, gegenüber ihren nächsten.
Ich gehöre zu denen, welche das auch kritisch beäugen, es ändert aber nichts an der Tatsache, daß dieses Thema kontrovers und auch emotional diskutiert wird; das spiegelt sich auch in unterschiedlichen Gerichtsurteilen wider. Und was auch immer Du davon halten magst, ich bin froh, daß Street View und Co. ein Riegel vorgeschoben wurde; Informationsbedürfnis hin oder her. Das hieraus auch Begegnungen der unliebsamen Art entstehen können, war zu erwarten und liegt in der Natur des Menschen begründet; nicht jeder hat einen IQ oberhalb 130.

Ich photographiere seit Jahren; mal mehr, mal in längeren Intervallen nicht. Darüber hat sich im Laufe der Zeit sowie über den Aufbau zweier Fotoportale (ein analoges und ein digitales), eine enge Bekanntschaft zu einem Modephotographen und DER Koryphäe in Sachen Dunkelkammer entwickelt. Beim Thema Urheber- und Persönlichkeitsrecht reagieren beide gleichermaßen sensibel und tun Nichts, absolut Nichts ohne Zustimmung der abzubildenden Personen, (sofern Sie nicht von öffentlichem Interesse ist/sind; da gelten andere Regeln). Das tun beide nicht, weil sie Langeweile hätten; das schimpft sich lerning by doing. Da ein Film nichts anderes ist, als bewegte Bilder und ich um die Hysterie - hervorgerufen durch selbsternannte Retter der Menschheit und nicht selten über das Ziel hinaus schießend - weiß, handle ich selbst nicht anders. Ein kluger Mensch hat einmal gesagt: "vor Gericht erhältst Du ein Urteil, kein Recht". Das vergesse ich keinen Moment; weder beruflich noch privat. Ich habe nämlich keine Lust, mich vor Gericht wiederzufinden ... egal ob ich Recht habe oder nicht.

Und wenn Du mir das gestatten magst - die Energie, welche Du hier einsetzt, Dein "vermeintliches" Recht zu argumentieren, hättest Du schon getrost in Fragen oder Pixeln umsetzen können und wärst damit jedwedem Angriff von Dritter Seite aus dem Weg gegangen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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