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Reltaw2021
Hallo liebe Mitlesende!
Ich bin in einem anderen Thread auf ein Thema gestoßen, was möglicherweise in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnt. Da dies meiner Meinung nach im Thread Heizung weniger gut aufgehoben ist und ich die konkreten Garantiebedingungen beisteuern kann, fange ich hier noch einmal an.
Ausgangslage: Eine Tecalor 5.5 Eco (Ableger von Stiebel Eltron) kann optional eine Garantie von 5 Jahren erhalten, wenn nach 2 Jahren Betriebszeit die Gewährleistung abgelaufen ist. Voraussetzung: Eine Wartung am Ende des 2ten Betriebsjahres und eine weitere Wartung 2 Jahre später, Kosten jeweils 600€, auszuführen von einer für Tecalor zertifizierten Wartungsfirma.
Problem: Die Wartungsfirma lehnt vorausblickend nach der Wartung die Garantie ab mit der Begründung, der Benutzer habe die Anlage verändert im Funktionsbereich Lüftung. Die Anlage müsse so betrieben werden, wie sie erstmalig übergeben wurde.
Es spiele keine Rolle, ob die Witterung sich seit der ersten Einstellung geändert habe, die Anzahl der Bewohner oder deren Anwesenheitszeiten sich geändert haben usw.
Die Garantiebedingungen von Tecalor lehnen die Übernahme einer Garantie auf den ersten Blick nicht ab. Dort steht Folgendes:
Soweit würde ein Interessent an diesem Heizsystem wohl auch keine "Scheingarantie" oder einseitige Benachteiligung des Käufers erwarten, auch wenn die Kosten der Wartung recht hoch angesetzt sind (keine schwierigen Arbeiten, keine Verschleißteile im Preis inbegriffen, keine anderen Teile im Preis inbegriffen).
Auf der Stiebel Eltron Seite findet man dann noch folgende Beifügung:
In der Bedienungsanleitung wird es dann endlich einschränkend (ich fürchte diese werden die meisten User aber erst nach dem Kauf zum ersten Mal lesen, weshalb ich sie hier mit einstelle).
Während sich dies hier noch als selbstverständlich liest...
wird es hier schon kniffliger
Das heißt, wer die überall im Internet zu findende PIN eingibt, kann modifizieren und verlöre damit die Garnatie.
Falls es also zukünftig erste Garantiefälle gibt, wäre es aufschlussreich, wenn hier jemand davon berichten könnte. Bisher wird es wohl eher Gewährleistungsfälle geben, da die ersten Tecalor 5.5 heute, November 2024, erst 2 Jahre alt werden. Vielleicht gab es aber auch Bauherren, die trotz Corona einen früheren Einbau bekamen.
Für mich ist insbesondere die Optimierung des Lüftervolumens interessant, weil dieses über das Jahr den Bedürfnissen der Bewohner angepasst werden könnte. Von den schwierigen Einstellungen, die eine Ausbildung erfordern, um deren Tragweite zu erkennen, würde ich eh die Finger lassen. Bedenken wegen der Schimmelproblematik muss man bei der Tecalor übrigens nicht haben, da selbst auf Lüfterstufe 0 eine Luftbewegung erfolgt (falls das Haus nicht bewohnt wird).
Wie schätzt Ihr diese Einschränkung ein? Wer hat Erfahrungen? Wie handhaben das andere Hersteller?
Ich bin in einem anderen Thread auf ein Thema gestoßen, was möglicherweise in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnt. Da dies meiner Meinung nach im Thread Heizung weniger gut aufgehoben ist und ich die konkreten Garantiebedingungen beisteuern kann, fange ich hier noch einmal an.
Verfall der Garantie durch Veränderung ursprünglicher Einstellungen?
Liebe Leute! Ich besitze eine Tecalor 5.5 Eco, die ich neulich zur Wartung übergab, damit die versprochene 5 jährige Garantie gewährt würde. Ich freute mich schon darauf, die Fragen zu stellen, die weder die Betriebsanleitung noch die Monteure vor 2 Jahren bei Übergabe beantworten konnten...
www.hausbau-forum.de
Ausgangslage: Eine Tecalor 5.5 Eco (Ableger von Stiebel Eltron) kann optional eine Garantie von 5 Jahren erhalten, wenn nach 2 Jahren Betriebszeit die Gewährleistung abgelaufen ist. Voraussetzung: Eine Wartung am Ende des 2ten Betriebsjahres und eine weitere Wartung 2 Jahre später, Kosten jeweils 600€, auszuführen von einer für Tecalor zertifizierten Wartungsfirma.
Problem: Die Wartungsfirma lehnt vorausblickend nach der Wartung die Garantie ab mit der Begründung, der Benutzer habe die Anlage verändert im Funktionsbereich Lüftung. Die Anlage müsse so betrieben werden, wie sie erstmalig übergeben wurde.
Es spiele keine Rolle, ob die Witterung sich seit der ersten Einstellung geändert habe, die Anzahl der Bewohner oder deren Anwesenheitszeiten sich geändert haben usw.
Die Garantiebedingungen von Tecalor lehnen die Übernahme einer Garantie auf den ersten Blick nicht ab. Dort steht Folgendes:
Soweit würde ein Interessent an diesem Heizsystem wohl auch keine "Scheingarantie" oder einseitige Benachteiligung des Käufers erwarten, auch wenn die Kosten der Wartung recht hoch angesetzt sind (keine schwierigen Arbeiten, keine Verschleißteile im Preis inbegriffen, keine anderen Teile im Preis inbegriffen).
Auf der Stiebel Eltron Seite findet man dann noch folgende Beifügung:
In der Bedienungsanleitung wird es dann endlich einschränkend (ich fürchte diese werden die meisten User aber erst nach dem Kauf zum ersten Mal lesen, weshalb ich sie hier mit einstelle).
Während sich dies hier noch als selbstverständlich liest...
wird es hier schon kniffliger
Das heißt, wer die überall im Internet zu findende PIN eingibt, kann modifizieren und verlöre damit die Garnatie.
Falls es also zukünftig erste Garantiefälle gibt, wäre es aufschlussreich, wenn hier jemand davon berichten könnte. Bisher wird es wohl eher Gewährleistungsfälle geben, da die ersten Tecalor 5.5 heute, November 2024, erst 2 Jahre alt werden. Vielleicht gab es aber auch Bauherren, die trotz Corona einen früheren Einbau bekamen.
Für mich ist insbesondere die Optimierung des Lüftervolumens interessant, weil dieses über das Jahr den Bedürfnissen der Bewohner angepasst werden könnte. Von den schwierigen Einstellungen, die eine Ausbildung erfordern, um deren Tragweite zu erkennen, würde ich eh die Finger lassen. Bedenken wegen der Schimmelproblematik muss man bei der Tecalor übrigens nicht haben, da selbst auf Lüfterstufe 0 eine Luftbewegung erfolgt (falls das Haus nicht bewohnt wird).
Wie schätzt Ihr diese Einschränkung ein? Wer hat Erfahrungen? Wie handhaben das andere Hersteller?
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