B
Bader
Das Grundstück ist für eine Doppelhaushälfte vorgesehen, dennoch müssen auf den zusammengehörenden Doppelhaus-Grundstücken erst mal Anbau-Baulasten eingetragen werden.
Wann kann man diese Eintragung beantragen?
- Wenn beide Partner ihre Freistellungsverfahren (ist an sich dort möglich) eingeleitet haben?
- Wenn erst mal nur ein Partner mit dem Bau beginnen möchte, muss er ein "normales" Baugenehmigungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen die Baulast beantragen?
- Oder noch wie anders?
Danke
...
Wann kann man diese Eintragung beantragen?
- Wenn beide Partner ihre Freistellungsverfahren (ist an sich dort möglich) eingeleitet haben?
- Wenn erst mal nur ein Partner mit dem Bau beginnen möchte, muss er ein "normales" Baugenehmigungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen die Baulast beantragen?
- Oder noch wie anders?
Danke
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