Üblicherweise haben die regionalen Stromversorger eine Bauherrenberatung. Die sagen Dir auch, wer von ihnen konzessionierter Installateur ist, um den Zählerschrank anzuschließen. Hat Euer GU es geschafft, "Fleischerhäuser" zu hinterlassen ?
Der Elektriker hat auch kein Geld vom GU bekommen und will das Geld jetzt von uns haben. Da wir den GU aber schon deutlich überzahlt haben, kann ich nicht noch für die Dienstleister der GU die Rechnungen übernehmen.
Wo Du selbst nicht Auftraggeber bist, wird der Elektriker von Dir ins Leere fordern.
Vor allem, wenn der GU nen Insolvenzverwalter kriegt,
Ich wies glaube ich auch den hiesigen TE schon darauf hin, daß Insolvenzgerichte erst auf Antrag tätig werden. Klassische Fremdantragsteller sind die Krankenkassen. Bei einem Briefkasten-GU fallen die ggf. aus, und die Subunternehmer gehen oft "lieber" selber Pleite als sich mit ihren Möglichkeiten in solchen Fällen zu beschäftigen. Ohne Antrag kommt kein Gutachter, und wird folglich auch kein Gutachter zum Verwalter. Bis dann ein Staatsanwalt den Verschleppungsverdacht überhaupt riecht, sind die Bauruinen längst verfallen. Also erst mal fix zum Anwalt und den die Lage checken lassen. Gegebenenfalls sind da erst´mal Geldmittel des GU arrestierungsbedürftig. Und der Bursche selber kann wenn kein Verfahren gegen ihn vorliegt auch noch munter ausreis(s)en. Mit etwas Pech sagt der Stromversorger, man möge erst einmal das Konto ausgleichen - denn auf seinen eigenen Namen wird der Elektriker den Baustrom nicht angemeldet haben, und ein häufig klammer GU auch am ehesten in Vollmacht auf den Bauherrn. Ein in den Sand gesteckter Kopf ist da schneller unter der Guillotine als man denkt :-(