Elternhaus kaufen - eine gute Idee?

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D

DG

Die Stiefmutter soll laut Vater - was das Haus angeht - gar nicht mitreden dürfen. Mein Vater meinte nur mal, wenn er sich jemals auf irgendetwas einlassen würde, sie Wohnrecht bräuchte. Ist für mich auch in Ordnung. Ich will in der Zeit nur einfach nicht finanziell für das Haus aufkommen.
Das wäre aber genau das, was eintreten würde - sie hätte Wohnrecht und Du müsstest das Haus unterhalten! Oder Du lässt es verfallen und vernichtest Dein eigenes Erbe.

MfG
Dirk Grafe
 
nathi

nathi

Ich denke, du hängst noch sehr emotional in der Geschichte, deswegen wirst du nicht zu einer optimalen Lösung kommen.Ich kenne das selber, wie man an dem Haus hängt, in dem man aufgewachsen ist und dass man das nicht in fremde Hände geben möchte. Aber denke doch einmal darüber nach, wie es weitergehen soll, wenn irgendwann in ferner Zukunft dein Vater dort nicht mehr lebt. Niemand aus der Familie möchte in dem Haus wohnen. Willst du dann ein leerstehendes Haus als quasi Hobby weiter unterhalten? Natürlich musst du dir nicht unbedingt jetzt schon dazu Gedanken machen, aber so lange du damit keinen langfristigen Plan hast, ist es nicht besonders sinnvoll, an den Eigentumsverhältnissen des Hauses etwas zu ändern. Wenn du deinen Vater unterstützen willst, mach es wie @Dirk Grafe vorschlägt und gib ihm das Geld direkt.
 
B

BOLA79

Ich würde halt das versuchen damit zu machen, was für mich auf der Hand liegt: Es vermieten.
 
WildThing

WildThing

Und noch mal kurz was zum "lebenslangen Wohnrecht" -> Das kann auch ungünstig sein. Besser wäre eine Formulierung wie "solange er allein wohnen kann" (natürlich im Beamtendeutsch).
Denn wenn er in ein Heim kommen muss und dir das Haus mit "Wohnrecht" gehört, kann die Pflegekasse finanziell dieses Wohnrecht auf die Heimkosten aufrechnen und du müsstest zum Teil dafür aufkommen.
Aber Steuerberater oder Notar wären sicher gute Anlaufstellen bezüglich rechtliche Klärung!

Ich fände es gut, wenn ihr einfach jetzt schon die "Erbfolge" klärt. Dein Vater also ein Testament/Notarielles Dokument macht und wie weiter oben schon mal angesprochen die Stieffrau und dein Bruder eine Verzichtserklärung wegen dem Pflichtanteil machen... Das könnte man alles über den Notar regeln lassen, auch das er z. B. nicht aus dem "Haus" geschmissen werden könnte, ect...
Eine Schenkung wäre steuerlich auch Vorteilhafter, als ein Erbe. Glaub bei der Schenkung wärst du unter dem Freibetrag und beim Erbe fallen generell Steuern an?!?

Edit: ach ja, ich glaube er könnte sich auch "rückversichern", wenn er eine Rückforderungsklausel einbaut. Also das er bei bestimmten Bedingungen das Haus auch von dir zurück Fordern kann...
 
T

tbb76

Wenn das Haus einen Wert von ca. 160k hat, dann fallen da bei direkter Erbfolge keine Steuern an.

Das ist wieder das typische, das Leute sich unnötig Angst machen und glauben, der Fiskus oder was weiß ich reißt sich ihr Erbe unter den Nagel, weil man denkt, man ist so vermögend. Und dann geistert so viel Halbwissen rum. Mein Onkel hat schon meine Großeltern schlau gemacht wegen der Erbschaftssteuer. Da aber bei 4 Erben das Vermögen über 2 mio betragen müsste, war das absoluter Nonsens. Aber kennt sich halt keiner aus, und wenn man dann liest, das die Oetkers oder Aldis hier hin- und her schieben, da wird einem Angst und bange um sein Hab und Gut.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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