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DG
Schenkung oder Erbe ist erst mal egal, der Freibetrag für Kinder liegt aktuell bei 400T€ pro Kind alle 10 Jahre.Eine Schenkung wäre steuerlich auch Vorteilhafter, als ein Erbe. Glaub bei der Schenkung wärst du unter dem Freibetrag und beim Erbe fallen generell Steuern an?!?
Überleg' mal logisch. Du befürchtest, dass Dein Vater zu wenig Kapital haben wird, um das Haus zu unterhalten und sich ein lebenswertes Leben zu gönnen. Wenn seine Frau länger lebt, hätte sie Wohnrecht und vermutlich weniger Rente als er, weil die Witwenrente auch uU gegen ihre Rente gerechnet wird.Aber gibt es nicht die Möglichkeit zu regeln, dass der bezahlt, der drin wohnt? LG
Dann soll sie von ihrer Rente in ein Haus investieren, das Dir gehört, weil sie zuvor auf ihren Erbanteil verzichtet hat und wo sie ein Wohnrecht hat? Das wird sie nur tun, wenn sie soviel Rente hat, dass sie sich das aus freien Stücken leisten kann oder Du so wenig am Haus machst, dass es nicht anders geht.
Auch da steht Dir das Wohnrecht im Weg. Wenn Du das Haus heute für 50T€ kaufst (hättest Du das Geld überhaupt bar? Oder soll das als Hypothek auf das Haus aufgenommen werden!?), dann heißt das nichts anderes, als dass Du heute 50T€ investierst und nach Ablauf des Wohnrechts eine Rendite erzielen wirst, in der viele Unbekannte stecken.Ich würde halt das versuchen damit zu machen, was für mich auf der Hand liegt: Es vermieten.
Das ist nichts anderes als eine Hochrisiko-Investition.
Wenn Du stattdessen heute 50T€ in eine Mietwohnung investierst und damit Mieteinnahmen erzielst, hast Du sofort eine Rendite, wobei ich von Einzelvermietungsobjekten aus anderen Gründen eher abrate. Aber da hättest Du deutlich weniger Variablen als bei Deiner Kaufoption auf Dein Elternhaus.
MfG
Dirk Grafe