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lesmue79
Wenn die Gemeinde bzw. deren Straßenbauer im Zuge des Endausbaus zb. ein Stück von meiner Böschung an der Grundstücksgrenze wegbaggert (zb um genügend Platz für einen Gehweg zu schaffen) wer muss dann den (Natürlichen)Hang sichern falls notwendig? Fließt das dann in die Anliegergebühren für den Endausbau mit ein, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Gibt's da irgendeine allgemein verbindliche Regelung/Gesetz ala wer abgräbt muss absichern? Oder ist das von Ort zu Ort unterschiedlich?