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Tom1978
Du muss; glaube bei der Stadt; eine Genehmigung beantragen, das Schilde aufgestellt werden und die Baustrasse über den öffentlichen Bürgersteig führen darf. Natürlich muss die dementsprechend geschützt werden, aber das geschieht im Zuge des Aufbaus der Baustrasse.Was ist damit gemeint: der Schutz des Bürgersteiges während der Phase des regelmäßigen Überfahrens mit schweren LKW, in teutonischer Amtsschimmelperfektion selbstverständlich mit beleuchteten Warnbaken, weil die Bohlen ja eine Stolperfalle darstellen (gottseidank nicht meterhoch, sonst müßte man sie ja noch begeländern) und nach DIN EN 0815-4711 ein gewöhnliches Kantenwarnband (in zweifacher Ausfertigung: weiß-rot gestreift für Unbeteiligte, schwarz-gelb gestreift für Beschäftigte) nicht ausreicht ???