S
sauerpeter
Hallo Zusammen,
ich muss mal wieder nerven mit dem Notarvertrag. Wir sind uns jetzt mit dem Verkäufer soweit einig und wollen das Grundstück kaufen.
Neben einem Preisnachlass hat er uns vorgeschlagen, die Maklergebühren zu bezahlen, da wir eigentlich ohne Makler kaufen wollten.
Die Aussage hat er zu uns am telefon 2x gesagt und auch der Maklerin bestätigt.
Meint ihr wir können nun den Notarvertrag in Auftrag geben? Schriftlich haben wir nichts in der Hand. Aber selbst das würde uns womöglich nichts bringen, da unsere Rechtsschutz ein eventuelles Einklagen der Forderung eh nicht übernimmt bzw. eher gar nichts, was mit dem Kaufen von Immobilien zusammen hängt.
Im Notarvertrag wollen wir das festhalten, das er die Provision trägt.
Würdet ihr jetzt auf Risiko machen oder euch das schriftlich geben lassen? Aber davon haben wir ja dann auch nichts. Haben aber auch etwas Angst, das der Eigentümer/Verkäufer dann so genervt von usn ist. Schließlich wollen wir das Grundstück ja haben.
ich muss mal wieder nerven mit dem Notarvertrag. Wir sind uns jetzt mit dem Verkäufer soweit einig und wollen das Grundstück kaufen.
Neben einem Preisnachlass hat er uns vorgeschlagen, die Maklergebühren zu bezahlen, da wir eigentlich ohne Makler kaufen wollten.
Die Aussage hat er zu uns am telefon 2x gesagt und auch der Maklerin bestätigt.
Meint ihr wir können nun den Notarvertrag in Auftrag geben? Schriftlich haben wir nichts in der Hand. Aber selbst das würde uns womöglich nichts bringen, da unsere Rechtsschutz ein eventuelles Einklagen der Forderung eh nicht übernimmt bzw. eher gar nichts, was mit dem Kaufen von Immobilien zusammen hängt.
Im Notarvertrag wollen wir das festhalten, das er die Provision trägt.
Würdet ihr jetzt auf Risiko machen oder euch das schriftlich geben lassen? Aber davon haben wir ja dann auch nichts. Haben aber auch etwas Angst, das der Eigentümer/Verkäufer dann so genervt von usn ist. Schließlich wollen wir das Grundstück ja haben.