Sehr geehrter Herr Rafael Pohle,
ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Person auf Grund Ihrer Eingabe sowie auch wegen der Namensgleichheit um den Sohn des Eigentümers der "a2 agence alternative GmbH" aus Leipzig handelt, die - nach den vorliegenden Informationen - nunmehr offenbar Insolvenz angemeldet hat. Dieses Unternehmen - die "a2 agence alternative GmbH", geführt durch Herrn H. Pohle, ist über die letzten Jahre sehr werbewirksam als Firma "A2 Haus" aufgetreten, wie zahlreiche Berichte und Pressemeldungen, die von diesem Unternehmen selbst abgesetzt wurden, beweisen. Als Firmenwert wurde in den gleichen Berichten die eingetragene Marke "a2 Haus" als Wort- und Bildmarke selbstbewerbend dargestellt. In diesem Berichten hat sich der Eigentümer immer als "A2 Haus GmbH", "A2 Haus" etc. dargestellt. Nun, diese Marke ist entgegen Ihren Angaben nicht AUF SIE beim Deutschen Markenamt eingetragen (entsprechend dem heutigen Auszug aus dem Markenregister), sondern RICHTIG auf den Geschäftsführer der insolventen "a2 agence alternative GmbH", Herrn H. Pohle. Jedermann kann beim Deutschen Markenamt die Marke unter der Registernummer 30733264 einsehen. Die Marke wurde am 21.05.2007 angemeldet und am 29.01.2008 nach einem Widerspruchsverfahren eingetragen. Jegliche Werbetätigkeiten in den Medien wurden von der "a2 agence alternative GmbH" durchgeführt, mit Herrn H. Pohle als Geschäftsführer. Da diese Werbetätigkeiten zugunsten des Unternehmens (und wahrscheinlich auch auf dessen Kosten) durchgeführt wurden, ist eine Vereinbarung, dass die Rechte an dieser Marke dem Unternehmen "a2 agence alternative GmbH" mit Ausschließlichkeit zustehen, naheliegend.
Wenn Sie nunmehr behaupten, dass diese Marke auf Sie eingetragen ist, dann ist dies nicht die Wahrheit. Die Wahrheit kann jedermann öffentlich beim Markenregister abrufen (einfach bei google "deutsches Markenamt" und "Recherche" eingeben).
Ich kann verstehen, dass Sie Ihren Verwandten in der aktuellen Situation schützen möchten, aber Sie werden verstehen, dass sich die Gläubiger die Marke "a2haus" als einzigen verbliebenen Firmenwert in einem Insolvenzverfahren nicht nehmen lassen werden. Ebenso wenig werden die Gläubiger bzw. der Insolvenzverwalter eine Übertragung und somit einem Entzug von Auftragsleistungen des insolventen Unternehmens auf ein neu gegründetes Unternehmen, bei dem Sie nunmehr aufscheinen, tolerieren. Eigentlich wollte ich in diesem Forum kein Kommentar abgeben, aber ich führe mich auf Grund der unwahren Behauptungen in Ihrem Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit verpflichtet.
In diesem Sinne ersuche ich Sie höflichst um Richtigstellung in diesem Forum.
Vielen Dank und alles Gute
Meier123