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BauRechtSuchen
Hallo Forum,
wir haben privat ein Grundstück erworben. Ein Leistungsrecht für Abwasser ist beim Nachbarn eingetragen. Vorab haben wir die Gemeinde gefragt wie und unter welchen Kosten sich ans Abwassernetz angeschlossen werden kann. Wir haben per Email die Antwort erhalten, dass ca. 14.000 bis 17.000 Euro Netto fällig wären ODER man lässt die Leitung über das Nachbargrundstück legen (deshalb auch das eingetragene Leitungsrecht). Dies wäre wohl deutlich günstiger. Nun, nachdem sich wohl der Bürgermeister querstellt und dies nur über den öffentlichen Raum zulassen will, ist das Amt wohl eingeknickt und hat Option 2 verworfen und ein Kostenvoranschlag mit 20.000 beziffert. Gibt es Erfahrungen oder Ideen, ob man sich dagegen zu wehr setzen kann? Zumal ja vorher gesagt wurde, dass eine Leitung auch über den Nachbarn gelegt werden könnte (per Mail und auch telefonisch).
Eventuell wäre auch eine eigene Klärgrube bei diesen Kosten möglich/sinnvoll?
Danke!
wir haben privat ein Grundstück erworben. Ein Leistungsrecht für Abwasser ist beim Nachbarn eingetragen. Vorab haben wir die Gemeinde gefragt wie und unter welchen Kosten sich ans Abwassernetz angeschlossen werden kann. Wir haben per Email die Antwort erhalten, dass ca. 14.000 bis 17.000 Euro Netto fällig wären ODER man lässt die Leitung über das Nachbargrundstück legen (deshalb auch das eingetragene Leitungsrecht). Dies wäre wohl deutlich günstiger. Nun, nachdem sich wohl der Bürgermeister querstellt und dies nur über den öffentlichen Raum zulassen will, ist das Amt wohl eingeknickt und hat Option 2 verworfen und ein Kostenvoranschlag mit 20.000 beziffert. Gibt es Erfahrungen oder Ideen, ob man sich dagegen zu wehr setzen kann? Zumal ja vorher gesagt wurde, dass eine Leitung auch über den Nachbarn gelegt werden könnte (per Mail und auch telefonisch).
Eventuell wäre auch eine eigene Klärgrube bei diesen Kosten möglich/sinnvoll?
Danke!