T
tlactar
Hallo,
wir haben letztes Jahr ein unerschlossenes eines von mehreren Grundstücken direkt vom Eigentümer erworben. Da es nicht direkt an der Straße liegt wird eine Stichstraße benötigt, die man sich mit mehreren anderen teilt - Ausführung durch eine vom Eigentümer beauftragte Erschließungsgesellschaft. Die gleiche Firma hat ebenfalls die Erschließung mit Regen/Schmuitzwasser durchgeführt - allerdings nicht über besagte Straße sondern direkt über die anderen Grundstücke. Dieses Jahr haben sie es endlich geschafft auszurechnen was der Spaß kostet und einen entsprechenden Kaufvertrag für das Weg-Grundstück erstellen lassen. Nun wurde jedoch zu den Grundstückskosten einmal die Erschließung des Weges draufgerechnet (völlig in Ordnung), zum anderen aber auch die vom Weg vollkommen unabhängige Versorgung unseres Grundstückes mit Regen/Abwasserleitungen (die wie gesagt über die Grundstücke der Nachbarn verläuft).
Das resultiert natürlich in einem nicht unerheblich höheren "erschlossenen" Wert des Wegeanteils und damit auch in entsprechend höherer grunderwerbsteuer. Darauf angesprochen meinte die Baufirma "das müsse so" und eine separate Rechnung für die Erschließung mit Regen/Schmutzwasser ginge nicht...
nun meine Frage, ob da wirklich etwas rechtliches hinter stecken kann oder die Firma lediglich keine Lust hat, da nochmal den Vertrag zu ändern und das gesondert abzurechnen. Und besagte Leitungen machen grob die Hälfte des Preises aus, daher geht es da schon um mehr als 3,50€
ich versuche mal das ganze zu zeichnen und bitte meine Paint-Skills zu verzeihen ...
wir haben letztes Jahr ein unerschlossenes eines von mehreren Grundstücken direkt vom Eigentümer erworben. Da es nicht direkt an der Straße liegt wird eine Stichstraße benötigt, die man sich mit mehreren anderen teilt - Ausführung durch eine vom Eigentümer beauftragte Erschließungsgesellschaft. Die gleiche Firma hat ebenfalls die Erschließung mit Regen/Schmuitzwasser durchgeführt - allerdings nicht über besagte Straße sondern direkt über die anderen Grundstücke. Dieses Jahr haben sie es endlich geschafft auszurechnen was der Spaß kostet und einen entsprechenden Kaufvertrag für das Weg-Grundstück erstellen lassen. Nun wurde jedoch zu den Grundstückskosten einmal die Erschließung des Weges draufgerechnet (völlig in Ordnung), zum anderen aber auch die vom Weg vollkommen unabhängige Versorgung unseres Grundstückes mit Regen/Abwasserleitungen (die wie gesagt über die Grundstücke der Nachbarn verläuft).
Das resultiert natürlich in einem nicht unerheblich höheren "erschlossenen" Wert des Wegeanteils und damit auch in entsprechend höherer grunderwerbsteuer. Darauf angesprochen meinte die Baufirma "das müsse so" und eine separate Rechnung für die Erschließung mit Regen/Schmutzwasser ginge nicht...
nun meine Frage, ob da wirklich etwas rechtliches hinter stecken kann oder die Firma lediglich keine Lust hat, da nochmal den Vertrag zu ändern und das gesondert abzurechnen. Und besagte Leitungen machen grob die Hälfte des Preises aus, daher geht es da schon um mehr als 3,50€
ich versuche mal das ganze zu zeichnen und bitte meine Paint-Skills zu verzeihen ...