Der Parkplatz wird ja wohl erschlossen gewesen sein und wurde jetzt schlicht verkauft und neu gewidmet. Welchem Bebauungsplan-Geltungsbereich er dabei zugeschlagen wurde, ist unerheblich. Eine Straße führte wohl damals schon bis dort heran - zum Wesen von Parkplätzen gehört ja, daß sie anfahrbar sind. Jetzt noch Versorgungsleitungen da hin zu legen, läßt sich durchaus beim Verkauf einpreisen und berührt die Nachbarn nicht.
Verstehen würde ich die Frage des TE also nur dann, wenn damals der Parkplatz schon mit angeschlossen worden wäre. Ob der Parkplatzeigentümer die Straße des TE hätte mitbezahlen müssen, hängt m.E. mit davon ab, ob sie auch den Parkplatz erschlossen hat oder ob man den lediglich auch von da hat anfahren können.