Wissi
Hallo zusammen,
unser Hausbau zieht sich nun schon sehr lange hin. Das war von vornherein leider so nicht absehbar, da unvorhergesehene "Zuständigkeitsprobleme" bei der Kirche hinzukamen. Diese ist noch mit im Boot, da wir mit Erbbaurecht bauen. Soweit zur Vorgeschichte.
Wir haben im Vorhinein versucht, schon so viele Posten wie möglich zu erledigen und haben im Februar unser Bodengutachten für teuer Geld erstellen lassen. Jetzt hatten wir letzte Woche unser erstes Gespräch mit dem Tiefbauer und heute ein Leistungsverzeichnis mit dem Hinweis:
"Bitte beachten Sie, dass zur Entsorgung der Erde eine Bodenanalyse benötigt wird. Diese ist jedoch nur 3-6 Monate gültig und müsste durch den Bodengutachter mit Entnahmeprotokoll erstellt werden nach LAGA 2004.
Dadurch sind noch Änderungen der Position Boden Entsorgung möglich."
Also Moment mal. Soll das jetzt heißen, unser Gutachten vom Februar kann nicht mehr für die Entsorgung hergenommen werden weil, ......das Haltbarkeitsdatum von "3-6 Monaten" abgelaufen ist?
Wisst ihr da mehr? Ich habe zu dem Thema "Bodenanalyse nur maximal 6 Monate haltbar" leider gar nichts im Internet gefunden...
P.S.: Ganz davon ab, dass die sonstige Planung unserer Hausbauers ohnehin schon recht früh ein Bodengutachten verlangt, damit der Keller alsbald in Planung gegeben werden kann. Es kann also unter Umständen gar nicht passen mit dieser Zeitspanne.
unser Hausbau zieht sich nun schon sehr lange hin. Das war von vornherein leider so nicht absehbar, da unvorhergesehene "Zuständigkeitsprobleme" bei der Kirche hinzukamen. Diese ist noch mit im Boot, da wir mit Erbbaurecht bauen. Soweit zur Vorgeschichte.
Wir haben im Vorhinein versucht, schon so viele Posten wie möglich zu erledigen und haben im Februar unser Bodengutachten für teuer Geld erstellen lassen. Jetzt hatten wir letzte Woche unser erstes Gespräch mit dem Tiefbauer und heute ein Leistungsverzeichnis mit dem Hinweis:
"Bitte beachten Sie, dass zur Entsorgung der Erde eine Bodenanalyse benötigt wird. Diese ist jedoch nur 3-6 Monate gültig und müsste durch den Bodengutachter mit Entnahmeprotokoll erstellt werden nach LAGA 2004.
Dadurch sind noch Änderungen der Position Boden Entsorgung möglich."
Also Moment mal. Soll das jetzt heißen, unser Gutachten vom Februar kann nicht mehr für die Entsorgung hergenommen werden weil, ......das Haltbarkeitsdatum von "3-6 Monaten" abgelaufen ist?
Wisst ihr da mehr? Ich habe zu dem Thema "Bodenanalyse nur maximal 6 Monate haltbar" leider gar nichts im Internet gefunden...
P.S.: Ganz davon ab, dass die sonstige Planung unserer Hausbauers ohnehin schon recht früh ein Bodengutachten verlangt, damit der Keller alsbald in Planung gegeben werden kann. Es kann also unter Umständen gar nicht passen mit dieser Zeitspanne.
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