Ganz klar, wenn das Grundstück rechtsgültig voll erschlossen ist, gibt es keinen Weg aus dem Vertrag. Selbst wenn es nicht voll erschlossen wäre, macht das den Vertrag nicht ungültig, sondern dann müsste in der Tat eine vorsätzliche Täuschung vorliegen. Die einzige Möglichkeit, die euch bleibt, ist beim Verkäufer zu versuchen den Kaufpreis zu drücken, aber im Moment sehe ich dafür derzeit keinen Grund.
Das ihr den Verkäufer persönlich kennt, bringt gar nichts. Ist für euch natürlich ärgerlich, da ihr auch so an das Grundstück hätten kommen können, aber seid ihr eben nicht. Die Frage ist eher, wieso ihr nicht auf die Ebay Kleinanzeige aufmerksam geworden seid. Verbucht es als Lehrgeld, zumal es beim reinen Grundstück auch eine andere Hausnummer ist, wie bei einer Bestandsimmobilie.
Kleine Info aus dem eigenen Bekanntenkreis:
Mein Bester Freund hat auch über einen Makler im Internet eine Immobilie gesehen und den Makler um die Zusendung des Exposés gebeten. Am gleichen Tag hat seine Frau von der Immobilie über Verwandte gehört. Als mein Freund abends gemerkt hat, dass es die gleiche Immobilie ist, hat er sofort beim Makler die Anfrage gecancelt, aber da er mit der Zusendung des Exposés schon auf seine 2-wöchige Einspruchsfrist verzichtet hat, kam er letztendlich nicht mehr aus der Nummer raus. Da hatte wohlgemerkt keine Besichtigung über den Makler stattgefunden und es wurde auch kein Kaufabsichtsvertrag unterschrieben. Letztendlich hat sich der Verkäufer aus dem Maklervertrag rausgekauft (war etwas günstiger wie die Courtage), welche dann mein Freund übernommen hat.
Natürlich ärgert man sich über solche Dinge, aber letztendlich habt ihr ja tatsächlich das Grundstück über den Makler gefunden und damit hat er sowohl rechtlich als auch moralisch sein Geld verdient, Punkt! Was ihr jetzt versucht ist Vertragsbruch zu begehen, damit wäre ich sehr vorsichtig.
PS: Ich bin auch der Meinung, das einige Makler für die gebotene Leistung zu hoch entlohnt sind (aber nur einige), zudem erschließt sich mir auch nicht, wieso beim Kauf nicht auch das Bestellerprinzip greift, da der Verkäufer deutlich mehr Vorteile vom Makler hat, wie der Käufer. Nichtsdestotrotz ist das die aktuelle Rechtslage und das weiß man vorher. Wenn ich nicht gewillt bin eine Courtage zu bezahlen, dann suche ich auch nicht über einen Makler. Ganz einfach.